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StGB NRW-Mitteilung 716/2016 vom 04.10.2016
Jede(r) Sechste in NRW von Einkommensarmut betroffen
Etwa jede(r) sechste (16,3 Prozent) Einwohner/in Nordrhein-Westfalens hatte im Jahr 2015 ein Einkommen, das unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle lag. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, ist die Armutsgefährdungsquote in der vergangenen Dekade gestiegen.
2006 fiel sie mit 14,0 Prozent um 2,3 Prozentpunkte niedriger aus. Erwerbslose waren 2015 zu mehr als der Hälfte von relativer Einkommensarmut betroffen (58,1 Prozent). Dieser Anteil ist gegenüber 2006 um 9,1 Prozentpunkte gestiegen. Dagegen ist das Armutsrisiko Erwerbstätiger unterdurchschnittlich. Es lag 2015 bei 7,7 Prozent, ein Anstieg von 0,8 Prozentpunkten gegenüber 2006 (Grafik: https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/tabellen/graf_252_16.html ).
14,4 Prozent der Rentner/ und Pensionär/-innen waren 2015 von relativer Einkommensarmut betroffen und hatten damit einen höheren Anteil als 2006 (+5,8 Prozentpunkte gegenüber 2006). Überdurchschnittlich hoch war der Anstieg der Armutsgefährdungsquoten bei den „sonstigen Nichterwerbspersonen“, also bei Personen, die sich aus unterschiedlichen Gründen (z. B. familiäre oder gesundheitliche Gründe oder weil sie sich noch im Bildungssystem befinden) vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben.
Diese Personengruppe war im Jahr 2015 zu 39,4 Prozent einkommensarm, 2006 hatte ihr Anteil mit 26,2 Prozent noch um 13,2 Prozentpunkte niedriger gelegen. Die Ergebnisse basieren auf Berechnungen, die der Landesbetrieb IT.NRW im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt hat (www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html ).
Nach der Definition der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (gemessen am Median) der Bevölkerung (hier: dem mittleren Einkommen in NRW) zur Verfügung stehen. Laut den Ergebnissen des Mikrozensus lag die Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte in NRW 2015 bei monatlich 918 Euro. Ergänzende Daten zur relativen Einkommensarmut in den Bundesländern und dem gesamten Bundesgebiet sowie zusätzliche Sozialindikatoren stehen im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. (Quelle: IT.NRW)
Az.: 37.0.1.1-001/001