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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 357/2001 vom 20.06.2001
Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuss
Auf Einladung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Stadt Lippstadt fand die 76. Sitzung des Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW am 09. Mai 2001 im Westfälischen Zentrum für Forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn statt. Im Anschluß an die Begrüßung durch Ausschußvorsitzenden 1. Beigeordneter Dr. Weller, Frechen, und Grußworten der Gastgeber referierte Vorstand Dr. Hallmann von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung NRW GINKO in Mülheim/Ruhr zur Rolle der Städte und Gemeinden in der Sucht- und Drogenprävention. In Fachkreisen habe sich inzwischen die Sichtweise durchgesetzt, daß es sich bei der Suchtentstehung um ein multifaktorielles Bedingungsgefüge handele, in dem neben dem Suchtmittel gleichermaßen die Person und die Umwelt eine Rolle spielen. Insofern seien präventive Aktivitäten in den verschiedenen Lebensbereichen erforderlich, die auf allen Ebenen der Politik, der Verwaltung und der Praxis umgesetzt werden müßten Die Städte und Gemeinden als sozialer Nahraum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bildeten für eine wirkungsvolle Prävention eine überschaubare, dezentrale und bürgernahe Versorgungseinheit. Durch die Bildung örtlicher Arbeitsgemeinschaften und eine höhere Beteiligung von Mediatoren und Multiplikatoren auf Städte- und Gemeindeebene könnten die notwendige Transparenz und Abstimmung örtlicher Aktivitäten erreicht und zugleich die Verantwortlichkeiten gestärkt werden. Eine unterstützende Mittlerfunktion komme hierbei der örtlichen Fachstelle für Suchtvorbeugung bzw. den vor Ort tätigen Prophylaxefachkräften zu. Im Zentrum der Organisation von Suchtprävention solle eine selbständige Organisationseinheit in Form einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft oder eines "Präventionsarbeitskreises" stehen.
Der Ausschuß unterstützte ausdrücklich ein Dreisäulenkonzept als Grundlage der Sucht- und Drogenpolitik, in dem Prävention, Hilfen zur Behandlung und Integration, aber auch Repression in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Die kreisangehörigen Kommunen sollten alle Möglichkeiten nutzen, in Kooperation mit den zuständigen Gesundheitsämtern der Kreise und unter Einbeziehung fachlicher Hilfen u.a. der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung ergänzende Beiträge zur Suchtprävention zu leisten. Sie könnten durch ihre Nähe zum Bürger als Katalysator der Prävention insbesondere in bezug auf Jugendhilfe, Schulen, Vereine und Verbände wirken.
Zur Problematik der Finanzierung der Altenpflegeeinrichtungen referierte Beigeordneter Dr. Klein vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Die aufgrund des Landespflegegesetzes zuständige kommunale Familie sei angesichts des Bedarfs bei Neubau und Sanierung der Heime derzeit überfordert. Aktuell gebe es einen Modernisierungsstau in Pflegeeinrichtungen von insgesamt 7,4 Mio. DM sowie einen Bedarf an zusätzlichen Plätzen bis zum Jahre 2004 in Höhe von 1,8 Mrd. DM. Es müsse argumentativ untermauert und durchgesetzt werden, daß sich das Land nicht - wie seit 1999 geschehen - auch in Zukunft voll umfänglich aus der Investitionskostenförderung zurückzieht, zumal das Land inzwischen auch Rückflüsse aus den bis 1996 gewährten Darlehen erhalte. Der Abbau des Modernisierungsstaus bzw. ein angemessener Zubau müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von höchster sozialpolitischer Priorität erkannt werden. Nordrhein-Westfalen müsse sich wie der Großteil der anderen Bundesländer auch weiterhin in erheblichem Umfang an den Investitionskosten beteiligen. Dabei sei unabdingbar, im Rahmen einer Gesamtkonzeption gemeinsam finanzielle Handlungsoptionen zur Bewältigung dieser großen sozialpolitischen Herausforderung zu entwickeln.
Der Ausschuß unterstützte die mit einer gemeinsamen Stellung von den kommunalen Spitzenverbänden und Landschaftsverbänden verfolgte Linie auf der Grundlage dieses Referats und appellierte an die Städte und Gemeinden, die zuständigen Landtagsabgeordneten auf die Brisanz der Finanzierungsproblematik sowie die Notwendigkeit eines Landesengagements anzusprechen.
Im Anschluß an eine Einführung von Beigeordnetem Giesen, Geschäftsstelle, befaßte sich der Ausschuß sodann mit der Umsetzung der Beteiligung der Gemeinden an den Sozialhilfekosten. Insoweit nahm er Bezug auf eine vom Freiherr-v.-Stein-Institut im Auftrag des Landkreistages zusammengestellte Übersicht über den Stand von Satzungen bzw. Vereinbarungen zur Umsetzung von § 6 AG-BSHG. Ein ausführlicher Erfahrungsaustausch ist für das sozialpolitische Seminar der Städte- und Gemeindebund Dienstleistungs-GmbH am 13.09.2001 in Schloß Neuhaus/Paderborn vorgesehen.
Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, berichtete über die finanzielle und strukturelle Weiterentwicklung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Von Bedeutung sei die Budgetvereinbarung, mit der insbesondere die Umwandlungsmöglichkeiten von nicht mehr benötigten Kindergartenplätze in Plätze für Kinder unter 3 Jahren oder im schulpflichtigen Alter erweitert werden und der auch bereits das Verbandspräsidium zugestimmt habe. Durch die platzbezogene Umwidmung sei es dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich, bedarfsorientiert Plätze in den Tageseinrichtungen vorzuhalten. Für die Kommunen sei es von größtem finanziellen Interesse, daß sich das Land über die anteilmäßige Beteiligung an den Betriebskosten an der Finanzierung der Krabbel- und Hortgruppen beteiligt. Daher sollte dieser Weg - unabhängig von dem Umstand, daß über das GTK hinaus weitere schulgerichtete Betreuungs- und Finanzierungsmöglichkeiten verfolgt werden sollten - weiter gegangen werden.
Abschließend befaßte sich der Ausschuß mit einem vom Wirtschafts- und Sozialdezernat erarbeiteten Thesenpapier zum Thema Kooperation Jugendhilfe - Schule, das inzwischen dem Schul- und Finanzbereich zur Mitberatung zugeleitet wurde. Die kommende Ausschußsitzung soll auf Einladung von stellv. Bürgermeisterin Frau Goldner am 31.10.2001 in Arnsberg stattfinden.
Az.: III N 11