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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 516/1998 vom 20.09.1998
Jugendministerkonferenz zur sozialen Absicherung von Pflegeeltern
Die Jugendministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 25./26.6.1998 in Kassel unter anderem mit der Thematik der sozialen Absicherung von Pflegeeltern befaßt. Eine gesetzliche Regelung der sozialen Absicherung wurde aufgrund der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte abgelehnt. Der Beschluß lautet:
1. Die Jugendministerkonferenz nimmt den Bericht der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden zur Kenntnis. Sie stellt fest, daß die Auswirkungen einer sozialen Absicherung von Pflegeeltern auf die öffentlichen Haushalte mangels entsprechender statistischer Grundlagen und entsprechender Berechnungsparameter auch nicht annähernd abgeschätzt werden können. Eine gesetzliche Regelung der sozialen Absicherung von Pflegepersonen bringt deshalb nicht abschätzbare Unwägbarkeiten mit sich. Angesichts der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte erscheint deshalb eine gesetzliche Regelung der sozialen Absicherung von Pflegepersonen derzeit nicht möglich.
2. Die Jugendministerkonferenz betont, daß die soziale Absicherung von Pflegeeltern nach wie vor hohen Stellenwert hat und daß eine gesetzliche Regelung als längerfristiges Ziel angestrebt werden muß. Sie weist darauf hin, daß Pflegepersonen vielfach unter Zurückstellung eigener Interessen und mit hohem ehrenamtlichen Engagement die Erfüllung von Jugendhilfeaufgaben erst ermöglichen. Eine bessere soziale Absicherung kann einen weiteren Anreiz bieten, sich als Pflegeperson zur Verfügung zu stellen.
3. Die Jugendministerkonferenz begrüßt daher die Bemühungen zahlreicher Kommunen, auf freiwilliger Basis zu einer besseren sozialen Absicherung von Pflegepersonen beizutragen.
4. Die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden wird beauftragt, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten und bei gegebenem Anlaß der Jugendministerkonferenz wieder zu berichten.
Az.: III 705-7