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StGB NRW-Mitteilung 483/2004 vom 23.06.2004
Jugendschutz bei Computerspielen
Die Alterskennzeichnung von Computerspielen, die seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes vor einem Jahr verpflichtend ist, hat sich als wirksamer Jugendschutz erwiesen. Seit dem 1. April 2003 wurden 2159 Computerspiele für Kinder und Jugendliche durch die Freiwillige "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) geprüft. Dabei konnten lediglich 61 von 2159 beantragten Computerspielen nur für Erwachsene (ab 18 Jahren) freigegeben werden. Weitere 16 erhielten gar kein Kennzeichen, weil sie möglicherweise Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden könnten. In diesem Gremium der Freiwilligen Selbstkontrolle wirkt auch ein Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden der Länder mit. Diese Aufgabe wird durch das NRW-Jugendministerium federführend für alle Bundesländer wahrgenommen. Rund 96 % der Computer- und Konsolenspiele, die in den letzten 12 Monaten auf den deutschen Markt gekommen sind, beeinträchtigen Kinder und Jugendliche nicht in ihrer Entwicklung, wenn die Alterseinstufungen beachtet werden.
Besondere Verantwortung tragen weiterhin Anbieter und Eltern, die dafür Sorge tragen sollten, dass nur solche Spiele das Kinderzimmer erreichen, die auch für die jeweilige Altersgruppe geeignet sind. Wenn dies sicher gestellt ist, können Computerspiele auch zur Entwicklung von Medienkompetenz beitragen und sind damit ein Beitrag zur Bildung.
Nach einer repräsentativen Erhebung des medienpädagogischen Forschungsverbandes Südwest (http://www.mpfs.de/) aus dem Jahr 2003 gaben 70 % der befragten Kinder zwischen 6 und 13 Jahren an, mindestens einmal in der Woche Computerspiele zu spielen. 53 % berichteten, dies gemeinsam mit anderen Kindern zu tun. In der Rangfolge der beliebtesten Freizeitaktivitäten rangiert das Computerspiel mit 19 % zusammen mit Sport (ebenso 19 %) auf Rang 4 hinter "Freunde treffen" (46 %), "Draußen spielen" (43 %), "Fernsehen" (34 %). Die Vorbildfunktion von Eltern kann in diesem Zusammenhang gar nicht hoch genug geschätzt werden. Sie haben es weitgehend in der Hand, womit sich ihre Kinder beschäftigen, ob sie Kreativität und Phantasie entwickeln oder in erster Linie zu Konsumenten werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen hat im Auftrag des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW eine Broschüre "Jugendschutzinfo" veröffentlicht. Inzwischen sind rund 60.000 davon abgerufen worden.
Die Broschüre ist erhältlich bei: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e. V. (http://www.ajs.nrw.de/).
Az.: III/2 734