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StGB NRW-Mitteilung 82/2019 vom 25.02.2019
Suche nach Veranstaltungsort für "Kampf der Nibelungen"
Das NRW-Landesamt für Verfassungsschutz hat den StGB NRW darüber informiert, dass am 10. Februar 2019 die Organisatoren des "Kampfes der Nibelungen" auf ihrer Facebook-Präsenz bekannt gemacht haben, dass sie für die Austragung der gleichnamigen Veranstaltung in diesem Jahr eine entsprechende "Eventhalle, Disco oder Stadthalle" mit einem Fassungsvolumen von rund 1000 Personen suchen (vgl. dazu den folgenden Link: https://www.facebook.com/KDN2018/ ).
Beim "Kampf der Nibelungen" handelt es sich nach Angaben des Verfassungsschutzes um die größte rechtsextremistische Kampfsportveranstaltung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Veranstaltung ist eins der wichtigsten „Events der gewaltorientierten rechtsextremistischen Szene" und zog in der Vergangenheit Teilnehmer und Publikum aus dem In- und Ausland an.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Veranstalter auch an kommunale Vermieter in NRW herantreten werden, um für den "Kampf der Nibelungen 2019" eine entsprechende Lokalität anzumieten. Das Ministerium des Innern hat den StGB NRW gebeten, die Kommunen entsprechend zu sensibilisieren. Es sollte vermieden werden, dass den Veranstaltern die Anmietung eines entsprechenden Objekts gelingt. Falls vor Ort tatsächlich entsprechende Anfragen eingehen oder bereits eingegangen sind, sollte das Ministerium des Inneren informiert werden (Kontakt: verfassungsschutz@im1.nrw.de oder 0211-871-2821).
Az.: 10.1.3-001/003