Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 261/2019 vom 23.05.2019

Kappungsgrenzenverordnung NRW aktualisiert

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10 vom 17.05.2019 ist die Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung 2019 – KappGrenzVO NRW 2019) vom 07.05.2019 bekanntgemacht worden (GV.NRW.2019, S. 220 ff.). Die Verordnung tritt am 01.06.2019 in Kraft und am 30.06.2020 außer Kraft.

Bei der KappGrenzVO NRW 2019 handelt es sich um die Anschlussregelung der bisherigen KappGrenzVO NRW, die bis zum 31.05.2019 befristet ist. In der aktualisierten Verordnung wurde die Gebietskulisse von 59 auf 37 Städte und Gemeinden verringert. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Schnellbriefe Nr. 103 vom 16.04.2019 und Nr. 119 vom 02.05.2019, mit denen wir über den Entwurf der KappGrenzVO berichtet haben. Der Verordnungsentwurf ist ohne Änderungen in Kraft gesetzt worden.

Die Verordnung ist auf ein Jahr befristet, um in dieser Zeit die Wirksamkeit und Notwendigkeit der mietrechtlichen Verordnungen durch ein Gutachten zu evaluieren. Nach dessen Vorlage und Auswertung wird die Landesregierung über den weiteren Einsatz der KappGrenzVO entscheiden.

Az.: 20.4.2.2-003/002 gr

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