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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 24/2012 vom 19.12.2011
Kassenstatistik der Kommunen bundesweit 1. bis 3. Quartal 2011
Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse zur Entwicklung der Kommunalfinanzen im 1. bis 3. Quartal 2011 veröffentlicht. Die wesentlichen Ergebnisse, in denen die Finanzdaten der Extrahaushalte einbezogen wurden, sind:
Die Einnahmen der Kommunen entwickelten sich im 1. bis 3. Quartal 2011 mit 134,7 Mrd. Euro (+6,8 % bzw. +8,5 Mrd. Euro) weiter positiv, während gleichzeitig die Ausgaben um ca. +4,0 Mrd. Euro (+2,9 %) auf 140,0 Mrd. Euro stiegen. Entsprechend haben die Kommunen das 1. bis 3. Quartal 2011 mit einem gegenüber dem Vorjahreszeitraum verringerten Finanzierungsdefizit von -5,3 Mrd. Euro (1.-3. Quartal 2010: -9,9 Mrd. Euro) abgeschlossen. Für die Kernhaushalte errechnet sich ein Finanzierungsdefizit von -4,4 Mrd. Euro.
Die Entwicklung der kommunalen Einnahmen war im Berichtszeitraum besonders geprägt durch Zuwächse bei den Steuereinnahmen (netto). Diese stiegen in den ersten drei Quartalen 2011 um +4,7 Mrd. Euro (+11,0 %) auf 46,9 Mrd. Euro. Dabei verzeichnete die Gewerbesteuer netto einen Anstieg um +3,4 Mrd. Euro (+16,6 %) auf 23,7 Mrd. Euro. Allerdings schwächte sich nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes der Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen im Jahresverlauf etwas ab. Die von den Ländern erhaltenen Schlüsselzuweisungen stiegen um +4,2 Prozent (+820 Mio. Euro) auf 20,2 Mrd. Euro. Die Einnahmen aus Gebühren erhöhten sich um +3,4 Prozent (+553 Mio. Euro) auf 17,0 Mrd. Euro.
Die Ausgaben für soziale Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um +2,5 % gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von +793 Mio. Euro auf 32,4 Mrd. Euro, wobei sich - so das Statistische Bundesamt - im Verlauf des Jahres 2011 eine zunehmende Dynamik abzeichnete. Während sich die Ausgaben für laufenden Sachaufwand um +5,3 Prozent (+1,7 Mrd. Euro) auf 32,7 Mrd. Euro deutlich erhöhten, gingen die Sachinvestitionen im 1. bis 3. Quartal 2011 um -2,0 Prozent (-321 Mio. Euro) auf 15,9 Mrd. Euro zurück.
Az.: IV/1 903-01/2