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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 453/2024 vom 02.07.2024
Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung
Schon die Hälfte aller 396 Kommunen in NRW hat ein E-Mail-Postfach an NRW.Energy4Climate gemeldet, das speziell für die Übermittlung von Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung gedacht ist. Die Meldung des Funktionspostfachs für die Kehrdaten sollte spätestens bis 26. Juli erfolgen.
Bereits im Februar hatte NRW.Energy4Climate Kommunen gebeten, ein neues oder bestehendes Funktionspostfach (z.B. waermeplanung@kommune-xy.de oder klimaschutz@kommune-xy.de) an kehrdaten@energy4climate.nrw zu melden. Für diese E-Mail-Adresse wird dann ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet und die Kommune wird im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) eingetragen, was den Datenupload durch die Bezirksschornsteinfeger ermöglicht. Das Serviceangebot von NRW.Energy4Climate gilt nur bis zum 26. Juli. Danach müssen sich Kommunen selbst im WSP.NRW, beziehungsweise in die Verwaltungssuchmaschine (VSM), eintragen (s. dazu auch D-NRW : Portalverbund.NRW).
Wichtige Daten aus Kehrbüchern für die kommunale Wärmeplanung
Für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung ist die Beschaffung der notwendigen Daten essenziell – und zugleich für die Kommunen häufig eine der größten Herausforderungen. Einen Teil der Datengrundlage bilden Daten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes bildet die Grundlage zur Übermittlung bestimmter Informationen aus den elektronisch geführten Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung an die Kommunen.
Die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen organisieren dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Diese Art der Datenübermittlung ermöglicht den Kommunen auf sicherem Weg, strukturierte Daten zu erhalten, die in die Wärmeplanung vor Ort einfließen können. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in NRW haben mitgeteilt, den Kommunen für diese Datenübermittlung keine Kosten in Rechnung stellen zu wollen.
Kehrdatenübermittlung jetzt möglich
Sobald für das gemeldete Funktionspostfach ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet wurde und die Kommune im WSP.NRW eingetragen wurde, ist die Datenübermittlung für diese Kommune möglich. Anschließend initiiert die einzelne Kommune die Übermittlung der Kehrbuchdaten bei den in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, indem sie diese telefonisch, per Mail oder auch postalisch zur Datenübermittlung auffordert. Die Kehrdaten können von den Bezirksschornsteinfegern seit Kurzem in der gesetzlich geforderten aggregierten Form aus deren Software exportiert und über das WSP.NRW an die Kommunen übermittelt werden.
NRW.Energy4Climate unterstützt die Kommunen, nachdem diese ihre Funktionspostfächer gemeldet haben, mit genauen Instruktionen zum Prozess und einem Musteranschreiben an die Bezirksschornsteinfeger inklusive Anleitung für den Datenupload.
Informationen zu weiteren Datengrundlagen für die kommunale Wärmeplanung bietet NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums Wärmewende zum Beispiel in Form einer Informationsbroschüre an. Bei Fragen können Kommunen sich an waerme@energy4climate.nrw wenden.
Az.: 28.6.-005/003