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StGB NRW-Mitteilung 480/2013 vom 18.06.2013
Kein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fracking
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten (so genanntes Fracking) ist gescheitert. Die Unionsfraktion im Bundestag werde den Entwurf nicht mehr in dieser Wahlperiode einbringen, teilte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) am 04.06.2013 in Berlin mit. Zur Begründung verwies er auf Schwierigkeiten mit dem Koalitionspartner FDP, die nicht zu einem Moratorium bereit gewesen sei. Geplant war, dass der Gesetzesentwurf im Juni 2013 vom Bundestag beschlossen und im September 2013 — noch vor der Bundestagswahl — vom Bundesrat, dessen Zustimmung erforderlich ist, bestätigt werden sollte.
Darüber hinaus kam aber auch erheblicher Widerstand aus der CSU-Landesgruppe und der CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, denen die Verschärfungen im Gesetzentwurf nicht weit genug gingen. Am liebsten wäre einer breiten Mehrheit der Fraktion ein Moratorium gewesen, mit dem Fracking für einen bestimmten Zeitraum verboten worden wäre. Dies lehnte die FDP ab.
Ein Fraktionssprecher teilte mit, nach der Bundestagswahl werde dann — von welchen Koalitionspartnern auch immer — ein neues Gesetzesverfahren eingeleitet, mit dem sichergestellt werden solle, dass keine gefährlichen Stoffe ins Erdreich gelangen.
Der Landtag NRW hatte bereits in seiner Sitzung am 15.05.2013 einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache 16/2962) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN angenommen. Danach lehnt der Landtag die Erdgas-Gewinnung durch Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab. Die Ausbeutung dieser Lagerstätten könne erst dann zugelassen werden, wenn sie technisch ohne den Einsatz giftiger und wassergefährdender Stoffe sei.
In NRW gibt es bis dato keine Erdgasgewinnung unter Einsatz der Fracking-Methode. Die Bergbehörde in NRW hat bislang lediglich 23 Unternehmen die Erlaubnis zur Aufsuchung von unkonventionellen Lagerstätten erteilt. Dies ermöglicht aber noch nicht tatsächliche Bohrungen unter Einsatz des Frackings, wozu eine gesonderte bergrechtliche Bewilligung erforderlich ist. Für die Erteilung dieser Bewilligungen wurde in NRW jedoch ein Moratorium beschlossen. Mit Erlassen vom November 2011 und Februar 2012 sowie einem Beschluss des Landtags vom November 2012 ist angeordnet worden, dass über Anträge, deren Genehmigung potentiell zur Vorbereitung oder Durchführung von Fracking-Maßnahmen führen kann, nicht entschieden werden soll, es sei denn der Antragsteller erklärt einen vollständigen und dauerhaften Frack-Verzicht im gesamten Bergfeld.
Az.: II gr-gr