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StGB NRW-Mitteilung 656/2007 vom 23.10.2007
Kein Kind ohne Mahlzeit
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat darauf hingewiesen, dass rd. 65.000 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen in diesem Schuljahr eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen erhalten werden. Dies sei das Ergebnis der Anträge von Schulträgern auf Teilnahme an dem neuen Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“.
Die 65.000 Kinder und Jugendlichen würden überwiegend die offene Ganztagsgrundschule, aber auch Förder-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in Nordrhein-Westfalen besuchen.
Mit diesem Ergebnis habe die Nachfrage die Erwartungen übertroffen. Die Landesregierung werde dem Bedarf gerecht und erhöhe deswegen den Ansatz auf 13,5 Millionen Euro. Diese Steigerung sei in der dem Landtag zugestellten Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2008 enthalten. So sei sichergestellt, dass jedem begründeten Antrag entsprochen werden könne.
Das Land fördere mit einer pauschalen Zuweisung in Höhe von 200 Euro pro Schuljahr das Mittagessen bedürftiger Kinder, sofern sich die Schulträger ihrerseits ebenfalls an den Kosten beteiligen. Grundlage der Kosten bilde die Annahme, dass ein durchschnittliches Mittagessen an einer Ganztagsschule bei den Eltern mit 2,50 Euro zu Buche schlage. Das Land steuere für bedürftige Kinder nun einen Euro pro Essen bei. Dies geschehe unter der Voraussetzung, dass sich die antragstellende Kommune im Schnitt ihrerseits jeweils mit 50 Cent an den Kosten des Mittagessens für diese Kinder beteilige. Somit bleibe für die Eltern im Schnitt ein Euro an den Kosten übrig, was in etwa den Sätzen der ALG-II-Finanzierung entspreche.
Az.: IV/2 211-13