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StGB NRW-Mitteilung 68/2008 vom 22.01.2008
Keine Ausweitung der Videoüberwachung in NRW
Das Innenministerium NRW hat am 22.01.2008 mitgeteilt, dass der Kabinettsbeschluss vom gleichen Tag keine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse zur Videoüberwachung im Land vorsieht. Die Regelung des § 15a Polizeigesetz solle inhaltlich unverändert bleiben, der Entwurf der Änderungen des Polizeitgesetzes sehe nur eine Verlängerung dieser Befugnis, die im Juli 2008 enden würde, um fünf Jahre vor. Weitere Änderungsvorschläge behält sich die Landesregierung im Hinblick auf das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verfassungsschutzgesetz vor.
Az.: I/2 101-01-1