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StGB NRW-Mitteilung 3/2013 vom 24.01.2013
Keine Einigung über EU-Arbeitszeitrichtlinie
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf europäischer Ebene haben die Verhandlungen im Rahmen des „sozialen Dialogs“ zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie für gescheitert erklärt. Es konnte keine Einigung zur Erweiterung der Wochenhöchstarbeitszeit über 48 Stunden hinaus sowie zur Neubewertung der inaktiven Zeit während des Bereitschaftsdienstes für Ärzte erzielt werden. Die Europäische Kommission hatte den Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Gelegenheit gegeben, rechtsverbindliche Lösungen zu den Arbeitszeitregelungen zu finden. Eine Vereinbarung hätte dann vom Europaparlament und Rat umgesetzt werden müssen. Durch die Verhandlungen hätte Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen über die EU-Arbeitszeitrichtlinie kommen können.
Die bisherigen Vorstöße der Kommission waren am Ministerrat oder am Europäischen Parlament gescheitert. Mit dem Abbruch der Verhandlungen ist nunmehr wieder die Europäische Kommission gefordert. Aufgrund der möglichen Neuwahlen des Europäischen Parlaments im Juni 2014 dürfte die Überarbeitung der Richtlinie erst in der nächsten Legislaturperiode wahrscheinlich sein. (Quelle: DStGB Aktuell 0313 vom 16.01.2013)
Az.: I 131-62