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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 484/2005 vom 10.06.2005
Keine Gebührenbefreiung für Landesbetrieb Straßenbau
Bezug nehmend auf die Mitteilungsnotiz Nr. 17 v. Januar 2005, mit der wir über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Gebührenfreiheit des Landesbetriebs Straßenbau informiert hatten, möchten wir nunmehr über die Berufungsentscheidung berichten. Das VG Köln hatte in dem Urteil vom 24.09.2004 (Az.: 25 K 2038/04) entschieden, dass der Landesbetrieb Straßenbau nach dem Kommunalabgabengesetz NRW keine Gebührenfreiheit genießt. Insofern war die Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW und der beklagten Mitgliedskommune bestätigt worden.
Das OVG hat nunmehr den Antrag des unterlegenen Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt (Beschluss v. 22.02.2005 - Az.: 9 A 4400/04). Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass der Landesbetrieb Straßenbau zur Zahlung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung des sog. Negativattests verpflichtet ist.
Az.: IV/1 940-00