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StGB NRW-Mitteilung 678/2008 vom 12.11.2008
Keine Wahlcomputer bei hessischen Neuwahlen
Das Online-Nachrichtenmagazin heise.de hat mitgeteilt, dass nach Auskunft des hessischen Innenministeriums gegenüber dem Magazin bei den für den 18.01.2009 geplanten Neuwahlen zum Landtag keine Wahlcomputer zum Einsatz kommen werden. Während bei der diesjährigen Landtagswahl noch in acht Kommunen die Nedap-Geräte eingesetzt wurden, hat der hessische Wahlleiter für die Wahl im Januar keine Verwendungsgenehmigung erteilt. Unterdessen fand am 28.10.2008 vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung in Sachen Wahlcomputer statt (vgl. StGB NRW-Mitteilung 147/2007, siehe zur Verhandlung den Prozessbericht www.heise.de/ct/08/24/070/). Nach den Verlautbarungen der Richter im Termin ist für das Frühjahr 2009 mit einer Grundsatzentscheidung zu Wahlen zu rechnen.
Az.: I/2 024-02