Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 404/2015 vom 09.06.2015

KfW-Förderangebot für energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Mit dem 01.10.2015 wird die bereits bestehende Förderung der KfW für die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur in den Programmen IKK und IKU - Energieeffizient Sanieren (Programme 218 und 219) nun aktuell verbessert angeboten. Kommunen, kommunale und soziale Unternehmen profitieren von niedrigen Zinsen und Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses sanieren oder Einzelmaßnahmen umsetzen.

Neu ab 1. Oktober 2015: Auch energieeffiziente Neubauten können über die KfW gefördert werden. Dafür werden die Programmvarianten 217 und 220 zur Verfügung stehen. Die ab Oktober gültigen Merkblätter und die Anlage Technische Mindestanforderungen stehen im Downloadcenter unter www.kfw.de zur Verfügung.

Az.: II gr-ko

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