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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 86/2007 vom 20.12.2006
KfW-Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat mit Kommunalrundschreiben vom 21.11.2006 bereits über die zum 01.01.2007 geplanten Neuerungen im Rahmen der Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum informiert. Mit Blick auf den bevorstehenden Start am 01.01.2007 möchte die KfW ergänzend über einzelne Fragen informieren.
1. KfW-Infrastrukturprogramm: Förderfenster zur Energetischen Gebäudesanierung in den Programmen „KfW-Kommunalkredit“ und „Sozial Investieren“
Zum 1. Januar 2007 starten zwei zusätzliche KfW-Förderprogramme im Infrastrukturbereich:
- „KfW-Kommunalkredit – Energetische Gebäudesanierung“ (Direktkredit)
- „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (bankdurchgeleitet).
Für die kommenden drei Jahre werden energetische Investitionen insbesondere an Schulen, deren Turnhallen und Kindertagesstätten zusätzlich durch Bundesmittel verbilligt.
Das neue Förderangebot basiert auf den bestehenden Programmen „KfW-Kommunalkredit“ und „Sozial Investieren“, mit einigen Modifizierungen. Die Details können den Programm-Merkblättern, die im Internet-Angebot der KfW Förderbank (www.kfw-foerderbank.de) und im Beraterforum (www.kfw-beraterforum.de) abrufbar sind, entnommen werden.
Bei Antragstellung ist neben dem Antragsformular und einer zusammenfassenden Projektbeschreibung zusätzlich das vollständig ausgefüllte, vom Antragsteller und vom Sachverständigen unterschriebene KfW-Formular „Bestätigung zum Antrag“ (bei Sanierung auf Neubau-Niveau mit Formular-Nr. 142 771 bzw. bei Durchführung eines Maßnahmepaketes mit Formular-Nr. 142 761) einzureichen.
Die ab 01.01.2007 gültigen Zinskonditionen der neuen Kreditprogramme „KfW-Kommunalkredit– Energetische Gebäudesanierung“ (156) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (157) können ebenfalls dem Internet-Angebot der KfW Förderbank und dem Beraterforum entnommen werden.
Aufgrund der zusätzlichen Zinsverbilligung durch Bundesmittel gelten für die Programme 156 und 157 abweichende Regelungen, auf die die KfW besonders hinweisen möchte. Die in den Allgemeinen Bestimmungen enthaltenen - fett und kursiv hervorgehobenen -Regelungen für öffentliche Mittel sind aufgrund der Zinsverbilligung durch den Bund anzuwenden.
Ab 01.01.2007 gelten für das Direktkreditgeschäft neue überarbeitete Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite – KfW-Kommunalkredit – in der Fassung 01/2007 (Formular-Nr.: 141836). Auch diese sind, neben den weiteren für diese Programme relevanten Formularen, in Kürze im Internet der KfW Förderbank und im Beraterforum zu finden.
2. CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Wohnraum Modernisieren: Aktualisierung der Programm-Merkblätter
Im Merkblatt zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm und zum KfW-Programm Wohnraum Modernisieren haben sich kleinere redaktionelle Änderungen ergeben. Darüber hinaus hat die KfW im CO2-Gebäudesanierungsprogramm den Hinweis zum Jahressteuergesetz präzisiert. Die geänderten Merkblätter zu den beiden Programmen sind in Kürze im KfW Beraterforum zu finden.
Eventuelle Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen der KfW-Infocenter. Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 01801 / 241124 erreichbar und berät Sie zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt.
Die BeraterInnen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer 01801 / 335577 erreichbar und beraten Sie zu den Förderprodukten in den Bereichen Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung.
Die KfW-Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr, erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431-4214 zur Verfügung.
Az.: IV/1 912-05