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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 772/2016 vom 28.10.2016
KfW-Fördermittel für Investitionen in Schulgebäude
Schulgebäude gehören zum Kern kommunaler Infrastruktur. Etwa 20 Prozent der geplanten Investitionen in den kommunalen Kernhaushalten fließen laut Aussagen der im KfW-Kommunalpanel 2016 befragten Kämmerer in die Schul- und Bildungseinrichtungen. In vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen ist in diesem Bereich ein erheblicher Investitionsrückstand zu beobachten. Die Kämmerer der deutschen Kommunen schätzen diesen auf aktuell rund 34 Mrd. Euro.
Diesen Trend zu brechen ist notwendig, um das Bildungssystem zukunftsfit zu machen und das Bildungsniveau langfristig zu steigern. Mit dem Investitionskredit IKK — Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programme 217 / 218) können energieeffiziente Neubauten sowie energetische Sanierungen von Schulen und anderen Nichtwohngebäuden finanziert werden. Hier wird der sehr günstige Zinssatz in den meisten Fällen noch um einen Tilgungszuschuss ergänzt. Für darüber hinausgehende Investitionen kann der zinsgünstige Basis-Kommunalkredit der KfW - der Investitionskredit Kommunen - genutzt werden.
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes - geführt von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der KfW - enthält mittlerweile bereits über 1.000 Experten für Nichtwohngebäude. Die Expertenliste erleichtert unter anderem kommunalen Bauherren, einen qualifizierten Sachverständigen zu finden.
Kontakt für weitere Fragen: KfW Bankengruppe, Infrastrukturfinanzierung, Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin, Tel. 0800 539 9008 (kostenfrei), Fax 030 20264 5941, E-Mail: kommune@kfw.de , Internet: www.kfw.de/infrastruktur .
Az.: 41.13.5 ha