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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 578/2013 vom 25.07.2013
KfW-Förderprogramm „IKK - Barrierearme Stadt“
Mit dem KfW-Förderprogramm „IKK — Barrierearme Stadt“ (Programmnr: 233) werden Investitionen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren sowie zum alters- und familiengerechten Umbau der bestehenden kommunalen Infrastruktur mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Neben zahlreichen Förderzwecken im Gebäudebereich (u.a. Zuwegung, vertikale Erschließung, Veränderung der Raumgeometrie, Umbau von Sanitärräumen oder an Sportstätten) können auch Vorhaben an Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum finanziert werden. So können Kommunen zum Beispiel bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Barriereabbau im öffentlichen Personennahverkehr unterstützt werden.
Kommunen, deren unselbständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände können ihren Antrag direkt bei der KfW stellen. Der Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit zehnjähriger Zinsbindung liegt per 25. Juli 2013 bei 0,29 % p.a. effektiv. Längere Laufzeiten von bis zu 20 Jahren sind möglich. Unter www.kfw.de/233 erhalten Sie alle Informationen zum Programm. Kommunalen Unternehmen steht das Programm „IKU — Barrierearme Stadt“ (Programmnr: 234) zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/234. Anfragen können auch per E-Mail unter kommune@kfw.de oder telefonisch unter 030 / 20264-5555 erfolgen.
Az.: III/1 641-87