Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 575/2024 vom 15.08.2024

KfW-Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen"

Die KfW hat mit Datum vom 14.08.2024 mitgeteilt, dass das Förderprogramm „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ sehr gut angenommen wird. Zugleich wurde mitgeteilt, dass es eine neue Merkblattversion sowie überarbeitete Mindestanforderungen und Anhänge gibt und diese Version ab dem 15.08.2024 gilt.

Insbesondere zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit für die Evaluation, Berichtspflichten, Umweltmonitoring und Erfüllung öffentlicher Aufgaben wurde das Merkblatt ergänzt, um Regelungen zur Datenweitergabe der im Rahmen des Fördervorganges bereitgestellten und erhobenen Daten, einschließlich der Daten zu den Antragstellern (Kommunen) an das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz sowie das Umweltbundesamt.

Daneben wurden Regelungen zum Vorhabenbeginn sowie zur Veröffentlichung und Öffentlichkeitsarbeit integriert und weitere Konkretisierungen vorgenommen. Die genauen Änderungen können im KfW-Partnerportal in den Änderungsversionen („blaue Version“) zum Merkblatt, den Mindestanforderungen sowie den Anhängen nachgelesen werden. Das aktualisierte Merkblatt sowie die Anlagen zum Merkblatt können ab dem 15.08.2024 im Archiv des KfW-Partnerportals heruntergeladen werden (www.kfw.de/partnerportal).

Die KfW hat weiterhin mitgeteilt, dass auf der Grundlage der Erfahrung aus der bisherigen Förderung im „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ die Erfassung der vorhabenbezogenen Daten in der Bestätigung zum Antrag modifiziert wurde. Damit sei – so die KfW - kein Mehraufwand verbunden, da der Umfang der anzugebenden Daten im Wesentlichen unverändert bleibt.

Neu ist das Verfahren zur Angabe und Erfassung der Daten zum Vorhaben, das ab dem 15.08.2024 umgestellt wird. Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann die Bestätigung zum Antrag Online und nutzergeführt in der dafür zur Verfügung stehenden Web-Anwendung „Bestätigung zum Antrag für Produkte für Kommunen“ erstellt werden. Der Link dorthin ist auf der Programmseite für den NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen im Abschnitt „Formulare und Downloads“ zu finden (www.kfw.de/444). Nach vollständiger Erfassung der erforderlichen Daten ist das Ergebnisdokument auszudrucken, zu siegeln und zu unterschreiben und dieses zusammen mit den üblichen Antragsunterlagen einzureichen. Anträge, die ab dem 15.08.2024 bei der KfW eingehen, benötigen deshalb eine neue, über die Web-Anwendung erstellte Bestätigung zum Antrag.

Az.: 23.1.1 qu

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