Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 123/2013 vom 18.02.2013

KfW-Förderprogramme für den Kita-Ausbau

Am 1. Februar 2013 hat die KfW zwei neue Förderprogramme für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten gestartet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt diese Programme mit einer Zinsverbilligung. Gefördert werden Maßnahmen zur Neuschaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.

Kommunen können ihren Antrag in dem Programm "IKK - Kita-Ausbau" (Nr. 199) direkt bei der KfW stellen. Die günstigen Zinssätze beginnen bei 0,10 % p.a. nominal (Stand: 14.02.2013) für eine Laufzeit von 10 Jahren, längere Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sind möglich. Der tagesaktuelle Zinssatz wird dabei erst am Tag der Auszahlung festgelegt und für 10 Jahre festgeschrieben. Unter www.kfw.de/199 hält die KfW im Internet weitere Informationen bereit.

Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege tätig sind, steht das Programm "IKU - Kita-Ausbau" (Nr. 200) im Rahmen der Bankdurchleitung zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.kfw.de/200. Gern berät die KfW auch telefonisch unter 030-20264-5555.

Az.: IV/1 912-05

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