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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 101/2004 vom 07.01.2004
KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse"
Von der KfW haben wir die nachfolgend wiedergegebenen Informationen und Hinweise zum KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse" erhalten:
Aufstockung der GA-Tranche zur Finanzierung von Investitionen in GA-Fördergebieten zu Sonderkonditionen
In unserem Kommunalrundschreiben vom 12.11.2003 hatten wir darauf hingewiesen, dass die im Sonderfonds "Wachstumsimpulse" für Vorhaben in den Fördergebieten der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung stehende Tranche nahezu belegt sei.
Das Bundesministerium der Finanzen hat nun in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der KfW vereinbart, innerhalb des Sonderfonds eine Umschichtung des zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsvolumens zugunsten der GA-Fördergebiete vorzunehmen. In der Sondertranche GA-Fördergebiete kann nunmehr ein Kreditvolumen von rund 2 Mrd. EUR anstelle des bisherigen Volumens von rund 1 Mrd. EUR vergeben werden.
Alle vorliegenden Anträge aus den GA-Fördergebieten können zu den besonders günstigen Konditionen der GA-Tranche bewilligt werden. Die in unserem Kommunalrundschreiben vom 12.11.2003 angekündigte Zusage dieser Anträge zu in den Nicht-GA-Gebieten gültigen Konditionen ist somit gegenstandslos.
Die Zinskonditionen für die übrigen Gebiete bleiben unverändert.
Auseinanderfallen von Investor und Betreiber
Beim Auseinanderfallen von Investor und Betreiber bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur war bisher im KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse" der Betreiber grundsätzlich mit zu verpflichten.
Die Regeln für die Mitverpflichtung des Betreibers haben wir vereinfacht. Insbesondere soll damit die Anwendung innovativer Lösungen im Bereich Public Private Partnership erleichtert werden.
Antragstellung von Gesellschaften mit kommunalem Hintergrund in der Bankdurchleitungsvariante
Auch in Zukunft können Kommunen und kommunale Eigenbetriebe Anträge im KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse" und im KfW-Infrastrukturprogramm (Programmnummer 114) nur in der Direktvariante stellen.
Auch Gesellschaften, an denen Kommunen überwiegend beteiligt sind, sollen im Regelfall Anträge mit einer 100 %igen modifizierten kommunalen Ausfallbürgschaft in der Direktvariante stellen.
Sofern im Ausnahmefall für diese Gesellschaften keine kommunale Ausfallbürgschaft erbracht werden kann, ist die Antragstellung in der Bankdurchleitungsvariante grundsätzlich möglich. Die Voraussetzungen für solche Ausnahmefälle haben wir neu geregelt."
Für weitere Auskünfte stehen ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Informationszentrums der KfW zur Verfügung. Sie sind erreichbar per Telefon von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr zum Ortstarif unter der Servicenummer 01801-335577, per Fax unter 069/7431-64355 und per E-Mail unter der Adresse infocenter@kfw.de.
Die aktuellen Konditionen können Sie auch auf der Homepage www.kfw.de im Internet unter dem Stichwort "Zinssätze" abfragen oder per Fax unter der Nummer 069/74314214 abrufen (Faxgerät auf "Abruf' oder "Polling" stellen).
Az.: IV/1 912-05