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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 847/2003 vom 19.11.2003
KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse"
Die KfW hat der Geschäftsstelle folgende aktuelle Informationen übermittelt:
1. Belegung der Tranche zur Finanzierung von Investitionen in GA-Fördergebieten zu Sonderkonditionen
Innerhalb des Sonderfonds kann für die Finanzierung von Investitionen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ein Kreditvolumen von einer Mrd. EUR zu besonders attraktiven Konditionen ausgereicht werden. Diese Tranche ist inzwischen nahezu belegt. Künftig wird die KfW daher auch Anträge zur Förderung von Investitionen in GA-Fördergebieten zu den für die Nicht-GA-Gebiete geltenden Konditionen zusagen. Das im Frühjahr von der KfW im Rahmen des Konzeptes der Bundesregierung zur Stärkung der Binnennachfrage aufgelegte KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse" wurde sehr gut angenommen: Das in den Jahren 2003 und 2004 zur Verfügung stehende, aus Haushaltsmitteln verbilligte Kreditvolumen von voraussichtlich sieben Mrd. EUR war per 31. Oktober 2003 bereits zu 2,8 Mrd. EUR durch Kreditzusagen belegt.
2. Behandlung von Erwerbsvorgängen
Ziel des KfW-Infrastrukturprogramms Sonderfonds "Wachstumsimpulse" ist es, günstige Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Damit sollen vor allem positive Effekte beim Wirtschaftswachstum und auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden. Aus dem Erwerb einer Immobilie bzw. dem Erwerb bestehender Anlagen sind in der Regel kaum Effekte für das Wirtschaftswachstum zu erwarten. Unter dem Aspekt der Begrenztheit der Mittel sind diese Maßnahmen deshalb von einer Förderung ausgenommen. Bei Vorhaben, bei denen sowohl der Erwerb von Immobilien und/oder Anlagen als auch Neuinvestitionen/Sanierungsmaßnahmen anfallen, sind im KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse" daher ausschließlich die Neuinvestitionen/Sanierungsmaßnahmen förderfähig. Im KfW-Infrastrukturprogramm (Programm-Nr. 114) können bei o.g. Vorhaben weiterhin der Erwerb von Immobilien und/oder Anlagen und die Neuinvestitionen/Sanierungsmaßnahmen gefördert werden; wenn die Neuinvestitionen/Sanierungsmaßnahmen mind. 50 % des Gesamtinvestitionsvolumens ausmachen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KfW-Informationszentrums zur Verfügung, die per Telefon von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr zum Ortstarif unter der Servicenummer 01801/335577, per Fax unter 069/7431-64355 und per E-Mail unter der Adresse infocenter@kfw.de erreichbar sind.
Die aktuellen Konditionen können auch auf der Homepage www.kfvv.de im Internet unter dem Stichwort "Zinssätze" abfragt oder per Fax unter der Nummer 069/74314214 abrufen (Faxgerät auf "Abruf" oder "Polling" stellen) werden.
Az.: IV/1 912-05