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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 344/2003 vom 10.04.2003
KfW-Infrastrukturprogramm zu erhöhten Zinskonditionen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für ihr Infrastrukturprogramm (Direktkredite) eine Konditionenänderung per 24. März 2003 bekannt gegeben. Nachdem die KfW die Zinssätze bei den letzten Änderungen jeweils gesenkt hatte, ist nun eine leichte Erhöhung vorgesehen. Die für Auszahlungen ab dem 24.03.2003 gültigen Zinssätze können Sie folgender Tabelle entnehmen:
KfW-Infrastruktur (gesamtes Bundesgebiet) | Zinssatz nominal in % p.a. | Zinssatz effektiv in % p.a. | Auszahlungssatz in % |
- 5jährige Zinsbindung | 3,40 | 3,43 | 100 |
- 10jährige Zinsbindung | 4,05 | 4,09 | 100 |
- 20jährige Zinsbindung | 4,45 | 4,50 | 100 |
Konditionen zum KfW-Infrastrukturprogramm per 24.03.2003 (KfW-Kommunalrundschreiben)
Diese Konditionenänderung gilt nicht für bereits vollvalutierende Darlehen. Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert.
Für weitere Auskünfte gibt die KfW die Servicenummer 01801/335577 bekannt, per Fax ist sie unter 069/7431-64355 und per E-Mail unter der Adresse iz@kfw.de zu erreichen. Im Übrigen sei auf die KfW-Homepage www.kfw.de im Internet verwiesen, wo man unter dem Stichwort "Kreditprogrammkonditionen” die aktuellen Zinssätze abfragen kann - alternativ auch als Abruf per Fax unter der Nummer 069/7431-4214 (Faxgerät auf "Abruf” oder "Polling” stellen).
Außerdem finden Sie auf der KfW-Homepage www.kfw.de erste Informationen über den Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ im KfW-Infrastrukturprogramm, der Teil der von Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 vorgesehenen Soforthilfemaßnahmen für Kommunen ist (vgl. Schnellbrief Nr. 31 vom 04.04.2003):
- Das Programm setzt auf das bestehende KfW-Infrastrukturprogramm auf.
- Es richtet sich insbesondere an Kommunen und deren Eigengesellschaften.
- Der Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ beinhaltet 6 Mrd. EUR, die durch Mittel des Bundes über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzlich zinsverbilligt werden (Start-Zinssatz in der Direktkreditvariante aus heutiger Sicht bei etwa 1,40 % p. a. für die ersten 2 Jahre, im dritten 2,4 % p. a., danach Zinssatz des KfW-Infrastrukturprogramms).
- Für Kommunen, die in strukturschwachen Gebieten liegen, ist zusätzlich 1 Mrd. EUR vorgesehen. Für diese Kommunen wird der Zinssatz durch den Bund für drei Jahre sehr stark verbilligt. Hierfür beträgt der anfängliche Nominalzinssatz 0,5 % p. a. für die ersten zwei Jahre, im dritten Jahr 1,5 % p. a. und ab dem vierten Jahr der Zinssatz des KfW-Infrastrukturprogramms.
Die Bundesregierung stellt für die Zinsverbilligung des Kreditvolumens des Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ insgesamt 480 Mio. EUR bereit.
Az.: IV/1 912-05