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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 564/2003 vom 02.07.2003
KfW-Infrastrukturprogramm zu verbilligten Zinskonditionen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für ihr Infrastrukturprogramm (Direktkredite) eine Konditionenänderung per 16. Juni 2003 bekannt gegeben. Nachdem die KfW die Zinssätze bereits per 28. Mai 2003 gesenkt hatte, ist nun eine weitere leichte Zinssenkung vorgesehen. Die für Auszahlungen ab dem 16. Juni 2003 gültigen Zinssätze können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Konditionen zum KfW-Infrastrukturprogramm per 16. Juni 2003
KfW-Infrastruktur (gesamtes Bundesgebiet) | Zinssatz nominal in % p.a. | Zinssatz effektiv in % p.a. | Auszahlungssatz in % |
- 5jährige Zinsbindung | 2,65 | 2,67 | 100 |
- 10jährige Zinsbindung | 3,40 | 3,43 | 100 |
- 20jährige Zinsbindung | 3.95 | 3,99 | 100 |
Diese Konditionenänderung gilt nicht für bereits vollvalutierende Darlehen. Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert.
Für weitere Auskünfte gibt die KfW die Servicenummer 01801/335577 bekannt; per Fax ist sie unter 069/7431-64355 und per e-mail unter der Adresse iz@kfw.de zu erreichen. Im Übrigen sei auf die KfW-Homepage www.kfw.de im Internet verwiesen, wo man unter dem Stichwort "Kreditprogrammkonditionen" die aktuellen Zinssätze abfragen kann - alternativ auch als Abruf per Fax unter der Nummer 069/7431-4214 (Faxgerät auf "Abruf" oder "Polling" stellen).
Az.: IV/1 912-05