Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 457/2004 vom 21.06.2004

KfW-Infrastrukturprogramm

Der Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ im KfW-Infrastrukturprogramm, in dem aus Mitteln des Bundes in den ersten Jahren der Darlehenslaufzeit eine besondere Zinsverbilligung erfolgt, wird sehr gut angenommen und die zur Verfügung stehenden Darlehensmittel werden in Kürze ausgeschöpft sein.

Nach Schließung des Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ wird die KfW Darlehenszusagen im KfW-Infrastrukturprogramm (Programm 114) erstellen.

Das entsprechende Programmmerkblatt für das KfW-Infrastrukturprogramm wurde geringfügig überarbeitet. Die Überarbeitung gegenüber der Fassung 01/2003 betrifft im Einzelnen folgende Punkte:

- In der Einleitung bei der Frage „Was wird finanziert?“ ist nunmehr festgelegt, dass grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert werden. Der Erwerb von Immobilien und/oder Anlagen kann weiterhin gefördert werden, wenn die Neuinvestitionen/Sanierungsmaßnahmen mind. 50 % des Gesamtinvestitionsvolumens ausmachen.

- Im Abschnitt „Ist eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermaßnahmen oder -programmen möglich?“ wurde anstelle des ausgelaufenen KfW-Mittelstandsprogramms der Unternehmerkredit aufgenommen.

- In dem Punkt „Wie erfolgt die Antragstellung?“ wurden analog zur bisherigen Spruchpraxis im Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ Hinweise auf die Einhaltung der Bestimmungen des Vergaberechts und die Notwendigkeit einer Ausschreibung bei der Übertragung einer kommunalen Aufgabe an einen nicht kommunalen Investor aufgenommen.

Das aktuelle Merkblatt steht Ihnen ab sofort im Internetauftritt der KfW und auf der Kommunalplattform zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Informationszentrums zur Verfügung. Sie erreichen diese per Telefon von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr zum Ortstarif unter der Servicenummer 01801/335577, per Fax unter 069/7431–9500 und per E-Mail unter der Adresse infocenter@kfw.de.

Die aktuellen Konditionen können Sie auch auf der Homepage www.kfw.de im Internet unter dem Stichwort „Zinssätze“ abfragen oder per Fax unter der Nummer 069/7431–4214 abrufen (Faxgerät auf „Abruf“ oder „Polling“ stellen).

Az.: IV/1 912-05

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