Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung vom 03.12.2024

KfW-Kundenportal „Meine KfW“ für Kommunen gestartet

Wie zuletzt in Mitteilung 557/2024 vom 12.08.2024 geschrieben, können kommunale Gebietskörperschaften seit dem 25. November 2024 Förderung für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragen.

Nach der Registrierung können Kommunen über das Portal den Zuschuss aus der BEG-Heizungsförderung (422) beantragen. Voraussetzungen hierfür sind eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohngebäude oder eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) für Nichtwohngebäude und ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung hinsichtlich der Erteilung einer Förderzusage.

Förderanträge für Vorhaben, die im Rahmen der Übergangsregelung (29.12.2023–31.08.2024) aus der Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen begonnen bzw. durchgeführt wurden und für die keine Vorhabenanmeldung vorgenommen wurde, müssen dies bis zum 30.11.2024 im Kundenportal nachholen.

Für die per Vorhabenanmeldung bereits bei der KfW registrierten Vorhaben muss die Antragstellung innerhalb von vier Wochen nach Start der Antragstellung im Kundenportal, also bis einschließlich 22.12.2024 nachgeholt werden. Bei einer Antragstellung im Kundenportal ab dem 23.12.2024 gelten die Ausnahmeregelungen einer evtl. erfolgten Vorhabenanmeldung nicht mehr.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen rund um die neue Heizungsförderung finden Sie hier.

Den Zugang zum Kundenportal finden Sie hier.

Az.: 20.3.2-004/006 vo

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