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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 90/2014 vom 16.01.2014
KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung"
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat mitgeteilt, dass die Bundesregierung derzeit den 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 erarbeitet. Bis zu dessen Inkrafttreten gilt die vorläufige Haushaltsführung. In diesem Zeitraum stehen die im Jahr 2013 nicht verbrauchten Mittel auch für Neuzusagen im KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ zur Verfügung. Somit können weiterhin Anträge bei der KfW für die folgenden Programme gestellt und zugesagt werden:
"Energetische Stadtsanierung — Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ (Nr. 432) - https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energetische-Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-(432)/
„IKK Energetische Stadtsanierung — Quartiersversorgung“ (Nr. 201 für Kommunen) - https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energieeffiziente-Quartiersversorgung-Kommunen-(201)/index.html
„IKU Energetische Stadtsanierung — Quartiersversorgung“ (Nr. 202 für kommunale Unternehmen) - https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Förderprodukte/Energieeffiziente-Quartiersversorgung-kommunale-Unternehmen-(202)/ .
Das BMUB wird auch im laufenden Jahr das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen begleiten. Aufbauend auf praktischen Erfahrungen der Städte und Gemeinden mit diesem Programm soll unter anderem über die Erstellung von Quartierskonzepten und die Förderung eines Sanierungsmanagements informiert werden. Nähere Einzelheiten zu diesen Veranstaltungen werden noch folgen.
Az.: Ii gr-ko