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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 597/2015 vom 01.09.2015
KfW-Programm zum energieeffizienten Bauen und Sanieren
Am 01. Oktober 2015 startet die KfW das erweiterte kommunale Förderprogramm „IKK — Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Programm 217/218). Künftig werden auch die Errichtung sowie der Ersterwerb von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig sein (KfW- Effizienzhausstandards 55 oder 70). Für Neubauten mit KfW-Effizienzhausstandard 55 gibt es zusätzlich zum Darlehen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent des Zusagebetrages (max. 50 Euro pro m² Nettogrundfläche). Im Bereich der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden sind zudem ab Oktober 2015 auch für Einzelmaßnahmen Tilgungszuschüsse vorgesehen.
Weiter ist jetzt eine 100-prozentige Förderung möglich, der Kredithöchstbetrag pro m² Nettogrundfläche entfällt. Zudem werden Maßnahmen an Nichtwohngebäuden jeden Alters förderfähig sein. Förderbar sind die KfW- Effizienzhausstandards 70, 100 und Denkmal. Hingewiesen sei darauf, dass alle erforderlichen sonstigen Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen ebenfalls förderfähig sind. Bereits abgeschlossene bzw. durchfinanzierte Vorhaben sind von der KfW-Finanzierung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände. Anträge die noch bis zum 15. September 2015 vollständig bei der KfW eingehen, werden nach den Regelungen des bestehenden Programms 218 (Energetische Stadtsanierung — Energieeffizient Sanieren) entschieden. Alle danach eingehenden Anträge werden ab dem 01. Oktober 2015 zu den neuen Programmbedingungen entschieden. Weitere Informationen können im Internet unter www.kfw.de heruntergeladen werden.
Az.: II gr-ko