Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 589/2015 vom 16.09.2015

KfW-Programme Quartiersversorgung und Sanierungsmanager

Die KfW-Bankengruppe hat zum 01.12.2015 Änderungen bei den Förderprogrammen „IKK — Energetische Stadtsanierung — Quartiersversorgung“ (201) sowie „Energetische Stadtsanierung — Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ (432) angekündigt.

Im Programm „IKK — Energetische Stadtsanierung — Quartiersversorgung“ (201) fördert die KfW Investitionen in die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die KfW teilt mit, dass für Anträge ab dem 01.12.2015 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Zusagebetrages eingeführt wird. Der Tilgungszuschuss ist auf max. 2,5 Mio. EUR begrenzt und wird nach Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Merkblatt nach Abschluss des Vorhabens gewährt. Der Tilgungszuschuss wird auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit). Ein Verzicht auf bereits zugesagte Kredite im Programm 201 mit dem Ziel der Neubeantragung zu den neuen Programmbedingungen ist nicht möglich.

Aus dem Programm „Energetische Stadtsanierung — Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ (432) werden Zuschüsse an Kommunen, private Eigentümer oder Energieversorgungsunternehmen zur Erstellung integrierter Konzepte zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier bereitgestellt. Zur Verstetigung des Sanierungsmanagements (Programmteil B) können Kommunen ab dem 01.12.2015 in begründeten Fällen eine Verlängerung des Förderzeitraums um weitere 2 Jahre auf max. 5 Jahre beantragen, wenn der Förderzeitraum von 3 Jahren für die Aufgabenerfüllung nicht ausreicht. In solchen Fällen kann der Höchstbetrag um bis zu 100.000 EUR auf insgesamt maximal 250.000 EUR für 5 Jahre aufgestockt werden.

Die ab Dezember gültigen Merkblätter können unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW können unter www.kfw.de/infra, telefonisch unter 0800 - 539 9008 (kostenfrei) oder per E-Mail an kommune@kfw.de erhalten werden.

Az.: II/1 20.2.6

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