Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 565/2022 vom 07.09.2022

KfW-Zuschüsse für nicht-öffentliche Ladestationen stehen noch bis Ende 2022 zur Verfügung

Nach Auskunft der NOW GmbH stehen noch Mittel für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ / KfW 439 zur Verfügung. Das Programm bezuschusst nichtöffentliche Ladeinfrastruktur für kommunal genutzte Fahrzeuge und Fahrzeuge von Beschäftigten. Den Zuschuss können Kommunen voraussichtlich bis Dezember 2022 noch beantragen. Dann werden die Mittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ werden Ladestationen an Stellplätzen gefördert, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.

Gefördert werden der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit maximal 22 KW Ladeleistung pro Ladepunkt, inklusive Batteriespeicher sowie die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen – es müssen also mindestens 10 Ladepunkte in einem Antrag gebündelt werden. Antragsberechtigt sind Kommunen, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände. Auch mehrere Antragsberechtigte können sich zusammenschließen.

Weitere Information unter: www.kfw.de

(Quelle: DStGB-Aktuell 3522 Sept. 2022)

Az.: 33.1.5.2-001/005

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