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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 95/2001 vom 05.02.2001
Kinder- und Jugendplan des Bundes
Als Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2000 - 505 T - 2411/2001 - ist im Gemeinsamen Ministerialblatt 2001, 18 ff., der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) veröffentlicht worden. Die Richtlinien gelten im wesentlichen mit Wirkung vom 1.1.2001, Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen. Für Anträge, die dem Bundesministerium bis zum 30.4.2001 vorliegen, können Bewilligungen für das Jahr 2001 auf Wunsch des Antragstellers noch nach den Richtlinien des KJP vom 20.12.1993 ausgesprochen werden.
Das Heft Nr. 2 des Gemeinsamen Ministerialblatts vom 10.1.2001 ist zum Preis von 4,60 DM zzgl. Versandkosten zu beziehen über den Carl-Heymanns-Verlag, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln, Tel.: 0221/94373-513 (Fax: -901) oder E-Mail: service@heymanns.com.
Az.: III 724 2