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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 601/2007 vom 31.08.2007
Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen
Mit neuen Ansätzen will die Landesregierung den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter verbessern. Das System der Sozialen Frühwarnsysteme soll landesweit ausgedehnt werden. Die Landesregierung will dies mit einer Anschubfinanzierung unterstützen. Weitere neue Impulse und Analysen sollen eine umfassende Studie zu Kindern in Not und die Expertenkommission zum Kinderschutz liefern.
Die Studie soll folgende Bereiche umfassen:
1. Ausmaß und Umfang von Risikolagen von Kindern in Nordrhein-Westfalen
2. Riskante Lebenssituationen von Kindern
3. Art und Umfang von Kindeswohlgefährdungen
4. Sozialstrukturelle Risikoverstärker (Rahmenbedingungen im Stadtteil/in der Region)
5. Praxisrelevante Entwicklungen zur Minderung des Gefährdungsrisikos (z.B. Soziale Frühwarnsysteme in NRW)
6. Entwicklung von Standards interdisziplinären Handelns zur Früherkennung und frühen Hilfe für Familien und Kindern in riskanten Lebenssituationen.
Seit Jahren steigt das Ausmaß von Kindeswohlgefährdungen. Einige Zahlen:
• Die Anzeigen bei Vernachlässigung und Misshandlung haben sich nach polizeilicher Kriminalstatistik seit 1990 beinahe verdreifacht (Kinder bis 6 Jahre: 1990: 600 und 2005: 1.445; Kinder bis 14 Jahre: 1990: 1.377 und 2005: 3.377).
• Die Zahl der Fälle, in denen die Jugendämter gefährdete Kinder zu ihrem eigenen Schutz in Obhut nehmen mussten, stieg von 1995 bis 2005 um 40 % (Statistisches Bundesamt).
• Im Jahr 2005 bewilligten die Jugendbehörden rd. 40.000 überforderten Eltern mit Kindern unter 6 Jahren „Familienunterstützende Maßnahmen“.
• Bei Kindern unter 3 Jahren entziehen die Familiengerichte jedes Jahr in rd. 2.200 Fällen das elterliche Sorgerecht.
• Die Fälle von Hilfen zur Erziehung sind dem langjährigen Trend folgend weiter angestiegen. Insgesamt wurden 162.558 Hilfen (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) gewährt. Im Jahr 2003 lag das Fallzahlvolumen noch bei 155.977 Fällen (+ 4,2 %).
Az.: III 705-5