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StGB NRW-Mitteilung 628/2020 vom 04.09.2020
Jugendämter: Erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen
Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 % oder rund 5.100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 % auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173.000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15.800 mehr als im Vorjahr.
Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4 % von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22 %), Schulen und Kitas (17 %) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15 %).
Vernachlässigung ist am häufigsten, sexuelle Gewalt steigt am stärksten
Die meisten der rund 55 500 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (32 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – dazu zählen beispielsweise Einschüchterungen, Demütigungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In weiteren 27 % der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und bei 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.
Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt mit rund 3 000 Fällen am seltensten festgestellt wurden, war hier prozentual ein besonders starker Anstieg zu beobachten: Von 2018 auf 2019 nahmen die Fälle durch sexuelle Gewalt um 22 % zu (+536 Fälle). Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2018 fort. Damals hatte es im Vergleich zu 2017 einen ähnlich deutlichen Anstieg gegeben (+20 % bzw. +409 Fälle).
2019 registrierten die Jugendämter auch mehr betroffene Jungen: Bei ihnen betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr sogar 30 % (+238 Fälle). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass inzwischen auch Jungen häufiger als potenzielle Opfer sexueller Gewalt wahrgenommen werden. Trotz dieser Entwicklung sind Mädchen weiterhin am häufigsten betroffen: Etwa zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, bei denen 2019 eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt festgestellt wurde, waren weiblich.
Erstmals mehr akute als latente Kindeswohlgefährdungen
In rund 28.000 Fällen wurde die Kindeswohlgefährdung 2019 von den Jugendämtern als eindeutig (akut) eingestuft, das waren 12 % mehr als im Vorjahr. In gut 27.500 weiteren Fällen gab es zwar ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. Diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen sind 2019 ebenfalls angestiegen, allerdings etwas schwächer als die akuten Fälle (+8 %). Infolge dieser Entwicklungen hat erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 die Zahl der akuten die der latenten Kindeswohlgefährdungen überschritten. Die Jugendämter sind in beiden Fällen verpflichtet, der Gefährdung entgegenzuwirken: So schaltete das Jugendamt in 20 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht ein, in 16 % der Fälle nahm es die gefährdeten Kinder zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut.
Bei weiteren rund 59.100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben (+12 %). Nicht bestätigen konnten die Jugendämter dagegen den Verdacht auf eine Gefährdung in rund 58.400 Fällen (+8 %), hier folgten auch keine weiteren Hilfen.
Hinweis:
Grundlage der Statistik ist das Bundeskinderschutzgesetz von 2012. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.
Weitere Informationen stehen im Tabellenband und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) zur Verfügung.
(Quelle: Destatis)
Az.: 37.0.5.2.1-001/003