Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 76/2003 vom 05.01.2003

Klärschlammverwertung und UBA-Jahresbericht 2001

Die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung bleibt für das Umweltbundesamt (UBA) eines der herausragenden Themen der Umweltpolitik. In seinem Mitte November 2002 veröffentlichten Jahresbericht 2001 stellt das Umweltbundesamt im Kapitel Bodenschutz noch einmal ausführlich die Gründe für die geplante deutliche Anhebung der Grenzwerte bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung dar. Bezüglich der Zukunft der Klärschlammverwertung verweist das UBA auf das 1999 in Kraft getretene Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Der darin vorgeschriebene vorsorgende Bodenschutz kann nach Ansicht des Umweltbundesamtes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen grundsätzlich nur durch vier Handlungsoptionen gewährleistet werden:

- Vermeidung von Schadstoffeinträgen;

- Begrenzung von Schadstoffeinträgen auf einem Gehaltsniveau, das dem des Aufbringungsstandortes entspricht (Gleiches zu Gleichem);

- Begrenzung der Schadstoffeinträge auf ein Gleichgewicht mit tolerierbaren Austrägen ins Grundwasser, Oberflächenwasser oder in Lebensmittel (Eintrag gleich Austrag);

- Aufstellung über Konventionen über vorläufig tolerierbare Anreicherungen und Schadstoffeinträge unter definierten Randbedingungen.

Da das Umweltbundesamt davon ausgeht, dass kritische Bodenwerte bei einzelnen Parametern schon sehr kurzfristig erreicht sein könnten, hat es die vierte Option bei den weiteren Überlegungen nicht berücksichtigt. Weiterhin ist das UBA der Ansicht, dass sich das Ziel der gleichbleibenden Bodenqualität bei organischen Düngemitteln am Besten mit der Handlungsoption "Gleiches zu Gleichem" erreichen lässt. Diese Handlungsoption sei auch bereits in der EU-Ökolandbauverordnung sowie in der Bundesbodenschutzverordnung hinsichtlich der Begrenzung der Schadstoffe in den Materialien rechtlich verankert. Insofern lasse sich diese Maxime ohne weiteres bei der Bewertung der Bioabfälle auch für den konventionellen Landbau anwenden, heißt es im UBA-Jahresbericht.

Informationen darüber, wie das Umweltbundesamt diese Handlungsoption nun konkret umsetzen wird, enthält der Jahresbericht nicht. Auch auf die bei den beiden Anhörungen zur Zukunft der Klärschlammpolitik im Oktober 2001 und August 2002 deutlich gewordene Kritik an dem gewählten Ansatz geht das Umweltbundesamt in dem Jahresbericht nicht ein.

Ein anderer Themenbereich des Kapitels Bodenschutz ist der Bereich Altlasten und Grundwassersanierung. Das Umweltbundesamt berichtet hier vom Bund-Länder-Projekt "Kriterien zur Grundwassersanierung". In einem rückschauenden Ansatz werden hier zunächst die bisher durchgeführten Grundwassersanierungen in einer Datenbank dokumentiert. Darauf aufbauend sollen verallgemeinerbare Merkmale identifiziert werden, die die Leistungsfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen beschreiben. Ferner sollen in dem Projekt fachliche und rechtliche Grundlagen für die Entwicklung eines länderübergreifenden Konzeptes zum Umgang mit Grundwasserverunreinigungen erarbeitet werden.

Das Kapitel Gewässerschutz widmet sich überwiegend der Wasserrahmenrichtlinie. Einer der ersten grundlegenden Aufgaben, der Bewertung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf Oberflächengewässer und das Grundwasser, widmet sich derzeit die EU-Arbeitsgruppe IMPRESS (Impact und Pressures). Die seit Oktober 2001 tätige Arbeitsgruppe wird vom Umweltbundesamt und dem englischen Umweltamt geleitet. Zur Unterstützung der Arbeiten hat das Umweltbundesamt ein Forschungsvorhaben an die Universität Kassel vergeben. Bis Ende dieses Jahres soll die Arbeitsgruppe ihren Auftrag abgeschlossen haben.

Ebenfalls beteiligt ist das UBA an der Arbeitsgruppe HMWB (Heavily Modified Water Bodies). Gemeinsam mit dem englischen, dem schottischen und dem nordirischen Umweltamt präzisiert das UBA in der Arbeitsgruppe die Kriterien für "erheblich veränderte Gewässer". Dieses erfolgt auf Basis von 31 Fallstudien an Fließgewässern, Seen, Ästuaren und Küstengewässern in zwölf EU-Ländern. Aus den Ergebnissen dieser Fallstudien sowie aus den bereits in Themenpapieren festgelegten Rahmenbedingungen soll die Arbeitsgruppe bis Ende dieses Jahres dann eine Leitlinie entwickeln.

Ebenfalls aktiv ist das Umweltbundesamt bei den Vorarbeiten zur Grundwasserrichtlinie, die laut der EU-Wasserrahmenrichtlinie als Tochterrichtlinie bis Ende 2002 vorgelegt werden soll. Das UBA bringt hierbei insbesondere die deutschen Erfahrungen ein.

Der Jahresbericht 2001 des Umweltbundesamtes beschränkt sich nicht nur auf die Themen Boden und Wasser. Auf rund 200 Seiten bietet er einen Querschnitt durch alle umweltpolitischen Handlungsfelder. Themenschwerpunkte sind neben Boden und Wasser der Weg zur Nachhaltigkeit, Warenströme, Grüne Gentechnik, Klimaschutz, Gesundheit, produktbezogener Umweltschutz sowie die Chemikaliensicherheit.

Der Jahresbericht kann über das Umweltbundesamt kostenlos als Druckfassung oder CD-ROM bezogen werden. Des Weiteren ist ein Download aus dem Internet möglich. (Kontakt: Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, Fax 030/8903-2912, E-Mail E-Mail: petra.berner@uba.de, Internet: www.umweltbundesamt.de.

Az.: II/2 10-00 qu/g

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