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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 505/2001 vom 05.08.2001
Klärschlammverwertung
In den Mitt. des StGB NRW Nr. 303 (S. 165) war darüber berichtet worden, das Bayern einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht hat, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, die Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Flächen zu verbieten. Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist dieser Entschließungsantrag des Bundeslandes Bayern nunmehr vom Bundesrat in seiner Sitzung am 28. Juni 2001 bis Dezember 2001 vertagt worden. Unabhängig davon geht die Diskussion um die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen weiter, zumal die gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister (AMK/UMK) von Bund und Ländern am 13. Juni 2001 ein Eckpunktepapier für eine zukunftsfähige Agrar- und Verbraucherpolitik verabschiedet hat (vgl. hierzu ausführlich Mitt. StGB NRW vom 5.7.2001 Nr. 436, S. 232). Die gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister hatte im Ergebnis festgestellt, daß die bislang praktizierte Form der Aufbringung von Gülle und Klärschlamm nicht mehr fortgesetzt werden darf. Es ist daher weiterhin davon auszugehen, daß die Klärschlamm-Verordnung des Bundes mittelfristig geändert werden könnte. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Das Umweltministerium NRW hat darüber hinaus seine Bestandsaufnahme zur Klärschlammverwertung in NRW inzwischen als Broschüre herausgegeben. Die Broschüre (Stand: Mai 2001) trägt den Titel "Abfälle aus Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen" und kann beim Umweltministerium NRW kostenlos angefordert werden. In dieser Broschüre werden auch auf der S. 170 auch die Möglichkeiten für die Verbrennung von Klärschlämmen in NRW dargestellt.
Az.: II 24-091