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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 339/2020 vom 29.05.2020
Klärungsbedürftige Fragestellungen zur Kommunalwahl 2020
Nach der inzwischen erfolgten Bestätigung, dass die Kommunalwahl am 13.09.2020 stattfinden wird, gibt es eine Vielzahl an klärungsbedürftigen Fragestellungen zur Durchführung der Wahl, die nach Möglichkeit landeseinheitlich beantwortet werden sollten, um Kritik und möglichen Wahlanfechtungen vorzubeugen. Da auf kommunaler Ebene ggf. Beschaffungen sowie organisatorische und personelle Vorkehrungen zu treffen sind, ist eine zeitnahe Klärung dringend geboten.
Aus diesem Grund haben die kommunalen Spitzenverbände das Ministerium des Inneren und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW mit den derzeitigen Fragestellungen angeschrieben.
Die Fragen befassen sich u.a. mit den Vorgaben für Wahlvorstände, Vorgaben zu der Ausstattung und den Hygienemaßnahmen des Wahllokals und auch mit der gleichzeitig durchzuführenden Integrationsgremienwahl.
Zudem haben die verschiedenen unterdessen eingelegten Rechtsmittel gegen die Durchführung der Kommunalwahlen am 13.09.2020 aus unserer Sicht keine überwiegenden Erfolgsaussichten. Mittlerweile liegen nach Angaben des Rechtsausschusses des Landtags drei verfassungsrechtliche Klagen gegen den Landtag und ein weiteres Rechtsmittel gegen Innenminister Reul vor. Mit dem letzten soll der Innenminister per einstweiliger Anordnung verpflichtet werden, die Wahl zu verschieben.
Eine Verlängerung einer laufenden Wahlperiode ist verfassungsrechtlich äußerst heikel, so dass es nach unserer Einschätzung richtig ist, am Wahltermin festzuhalten und hinsichtlich der Fristen und Unterstützungsunterschriften Erleichterungen gerade für kleinere Parteien und Einzelbewerber zu schaffen, so wie der Landtag dies im Gesetzentwurf vorhat.
Über das weitere Vorgehen informieren wir wie gewohnt.
Das Schreiben ist für Mitgliedskommunen unter Fachinformationen – Fachbereich Recht, Personal, Organisation – Wahlrecht abrufbar.
Az.: 13.2.2-001/004