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StGB NRW-Mitteilung 571/2012 vom 05.10.2012
Klage gegen elektronische Gesundheitskarte erfolglos
Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte sind in einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte das Gericht. Der Kläger, der von mehreren Verbänden unterstützt wird, hatte dies bezweifelt und die Nutzung der Karte verweigert. Er sieht sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt.
Dem widersprach das Gericht: Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden gehabt (Az.: S 9 KR 111/09).
Der Anwalt des Klägers kündigte an, vor das Landessozialgericht in Berufung zu ziehen und notfalls auch bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits an Millionen Versicherte verteilt worden. Im kommenden Jahr sollen alle rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland im Besitz der Karte sein.
Az.: III 501