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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 511/2012 vom 19.09.2012
Klage gegen Gigaliner-Testbetrieb
Die Regierungen von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Testbetrieb von Gigalinern eingereicht. Die Bundesregierung hatte Anfang November einen fünfjährigen Feldversuch für die bis zu 25,25 Meter langen und bis zu 44 Tonnen schweren Lastwagen per Ausnahmegenehmigung erlaubt, Bundestag und Bundesrat waren nicht beteiligt.
Darin sehen die Kläger einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Landesregierung von Baden-Württemberg sieht zudem ihr Ziel unterlaufen, Güter bevorzugt auf Schiene und Wasserwegen zu transportieren. Gegen den am 1. Januar gestarteten Feldversuch haben auch die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen geklagt. Derzeit betreiben 13 Speditionen aus Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein insgesamt 25 Gigaliner. Viele andere Bundesländer hatten die Beteiligung am Testversuch abgelehnt.
Az.: III/1 151-21