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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 278/2013 vom 03.04.2013
Klage gegen Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich muss vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Die Zahlerländer Bayern und Hessen haben am 25. März 2013 ihre - seit langem angedrohte - gemeinsame Klage gegen die derzeitige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs in Karlsruhe eingereicht.
Die Ministerpräsidenten Seehofer und Bouffier sprechen von einem „Akt politischer Notwehr“. Das gegenwärtige Modell sei ungerecht und leistungsfeindlich und müsse deshalb reformiert werden. Es geht ihnen also nicht um einen generellen Ausstieg, sondern um eine Neustrukturierung des Systems. Gespräche mit den Nehmerländern hätten keine Lösung gebracht, deshalb bleibe nur die Klage. Die Opposition hält die Klage hingegen dem Wahlkampf geschuldet. Sowohl in Bayern als auch in Hessen sind im September Landtagswahlen. Das geltende System des Länderfinanzausgleichs muss ohnehin bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Klage dürfte den anstehenden Verhandlungen, die damit stets unter dem Vorbehalt eines Urteils stehen, eher im Wege stehen.
Im Jahr 2012 betrug das Umverteilungsvolumen des Länderfinanzausgleichs im engeren Sinne 7,9 Mrd. Euro. Insgesamt standen nur drei Zahlerländer dreizehn Empfängerländern gegenüber. Größtes Zahlerland war Bayern mit 3,9 Mrd. Euro. Baden-Württemberg als zweitgrößtes Geberland (2,7 Mrd. Euro) beteiligt sich an der Klage nicht, sondern setzt weiter auf den Verhandlungsweg. Hessen zahlte 1,3 Mrd. Euro. Größtes Empfängerland war Berlin mit 3,3 Mrd. Euro.
Az.: IV/1 902-03