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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 724/2006 vom 09.10.2006
Klage gegen Mitteilung der EU-Kommission zu Vergaberecht
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat auf Initiative des DStGB die Bundesregierung angeschrieben und sich nachdrücklich gegen die Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auftragsvergaben, die nicht von den europäischen Vergaberichtlinien erfasst werden (Unterschwellenvergaben), gewandt. In dieser Mitteilung der EU-Kommission vom 23. Juni 2006 verfolgt diese das Ziel, ggf. auch eine europaweite Bekanntmachung kleinerer kommunaler Aufträge zu erreichen. Die sachgerechte Bekanntmachung derartiger kleinerer Aufträge, etwa durch die Kommunen, soll über einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz seitens der Unternehmer durchgesetzt werden können.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat die Bundesregierung in ihrer ablehnenden Stellungnahme zu der EU-Mitteilung aufgefordert, ggf. auch eine Klärung der mit der EU-Mitteilung verbundenen Fragen (Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission etc.) durch den Europäischen Gerichtshof herbeizuführen.
Mit Datum vom 14. September 2006 hat die Bundesregierung nunmehr dieser Bitte entsprochen und Klage gegen die Mitteilung der EU-Kommission erhoben. Im Zusammenhang mit dieser Klage betonte Bundesminister Glos, dass für kleinere Aufträge alleine die Mitgliedstaaten zuständig sind. Daher könne es nicht angehen, dass die Europäische Kommission faktisch zusätzlich zu den bestehenden Vergaberichtlinien neue Vorschriften erlasse.
Europäische Gesetzgebung ist so der Bundeswirtschaftsminister in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Sache des europäischen Gesetzgebers, des Ministerrats und des Europäischen Parlaments. Gesetzgebung ohne den Gesetzgeber könne daher nicht akzeptiert werden.
Es wird abzuwarten sein, wie die europäischen Richter in Luxemburg die Frage nunmehr entscheiden.
Az.: II/1 608-00