Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 504/2022 vom 10.08.2022

Kleine Anfrage zum künftigen Ausbau der Windenergie in NRW

Die Landesregierung hat in Beantwortung einer kleinen Anfrage zum Windenergieausbau im Wald (Drucksache 18/183 vom 03.08.2022) darauf hingewiesen, dass der raum- und umweltverträgliche Ausbau der Windenergie zukünftig durch die Landes- und Regionalplanung gesteuert werden soll. Es sei beabsichtigt, die Umsetzung der Flächenbeitragswerte des Windflächenbedarfsgesetzes des Bundes in NRW durch die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalplänen zu erfüllen. Bei Änderung oder Neuaufstellung dieser Pläne würden die Belange der Kommunen durch das Gegenstromprinzip sowie die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Behörden- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung in die jeweiligen Verfahren eingebracht und berücksichtigt.

Darüber hinaus gibt die Landesregierung Auskunft über die Ausweisung von Windflächen im Wald und die hierfür erforderlichen Rodungen, Flächenversiegelungen und ökologische Aufwertungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen von gefährdeten Tierarten.

Die Antwort der Landesregierung kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-400.pdf

Az.: 20.1.4.1-005/001 gr

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