Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 381/2020 vom 11.05.2020

Kleinstadtakademie startet Projektaufruf für innovative Kleinstadtprojekte

Zum zweiten Mal fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) Kleinstadtverbünde, die mit innovativen Vorhaben an der Pilotphase der Kleinstadtakademie teilnehmen möchten.

1. Stadtentwicklung in kleineren Städten und Gemeinden

Mit verschiedenen Forschungsvorhaben und Förderprogrammen haben sich das BMI und BBSR in den vergangenen Jahren verstärkt der Stadtentwicklung kleinerer Städte und Gemeinden zugewendet. Darauf aufbauend erfolgt mit der Pilotphase der Kleinstadtakademie, an der der DStGB im Beirat mitwirkt, eine vertiefende Forschung zur Unterstützung der Stadtentwicklung dieses besonderen Stadttyps.

Mit dem diesjährigen Projektaufruf „Kleinstadtentwicklung – vielfältig, innovativ und zukunftsfähig!" werden kreative und innovative Projekte rund um das Kernthema Kleinstadtentwicklung gesucht. Welche spezifischen Inhalte und Fragen sie bearbeiten und welche Methoden sie dazu auswählen, ist den Kleinstadtverbünden freigestellt.

2. Zuwendungen und Zuwendungshöhe

Im Projektjahr 2020 stehen Zuwendungen für Modellvorhaben in einer Gesamthöhe von 1.175.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Zuwendungshöhe pro Modellvorhaben beträgt 400.000 Euro. Die Zuwendung dient der Deckung des forschungsbedingten Mehraufwands und wird in einer Höhe von bis zu 80 Prozent der Projektkosten gewährt. Mindestens 20 Prozent sind durch Eigenleistungen (vorwiegend Personalleistungen) seitens des Trägers und seiner Partner einzubringen.

3. Teilnahme von Städten und Gemeinden

Die Teilnahme an der Pilotphase der Kleinstadtakademie erlaubt kleineren Städten und Gemeinden nicht nur, mit kreativen Methoden und strategischer Unterstützung an ihrer Zukunftsfähigkeit zu arbeiten, sie ermöglicht zugleich den intensiven Austausch mit anderen Kleinstädten, den Zugang zu fachlichen Ressourcen, Wissenstransfer sowie eine Vernetzung zwischen den Akteuren vor Ort. Darüber hinaus erhalten die teilnehmenden Projektkommunen die Möglichkeit, die Pilotphase mitzugestalten und aktiv an der Verstetigung der Kleinstadtakademie mitzuwirken.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt über eine Jury. Die maximale Zuwendungshöhe pro Modellvorhaben beträgt 400.000 Euro (brutto).

4. Bewerbungsfrist endet am 15. September 2020

Detaillierte Informationen zum Aufruf können über den nachfolgenden Link entnommen werden, in dem alle relevanten Angaben zur Teilnahme abgerufen werden können. Zeitliche, methodische sowie finanzielle Anpassungen der in den Unterlagen dargestellten Rahmenbedingungen können ggf. erfolgen, wenn dies sachdienlich erscheint.

5. Weitere Informationen

Projektaufruf: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Aufrufe/aktuelle-meldungen/nachhaltige-kleinstadtentwicklung-aufruf-dl.pdf;jsessionid=F7490559E9C0C4402439B550956828D3.live11294?__blob=publicationFile&v=3

Bewerbungsbogen: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Aufrufe/aktuelle-meldungen/nachhaltige-kleinstadtentwicklung-bewerbung-dl.pdf;jsessionid=F7490559E9C0C4402439B550956828D3.live11294?__blob=publicationFile&v=4

Bei Rückfragen zum Projektaufruf können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:

Begleitagentur für die Pilotphase der Kleinstadtakademie, Urbanizers Büro für städtische Konzepte, Xantener Straße 18, 10707 Berlin, Tel.: 030 8892229-0, E-Mail: kleinstadtakademie@urbanizers.de




Az.: 20.1.12-003/005 gr

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