Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 251/2024 vom 26.03.2024

Klimaemissionen sinken 2023 um 10,1 Prozent

Nach einer aktuellen Projektion des Umweltbundesamtes sanken die bundesweiten Emissionen im vergangenen Jahr in Deutschland um 10,1 Prozent. Ursachen hierfür sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, ein Rückgang der fossilen Energieerzeugung und eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern.

Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 673 Mio. Tonnen THG freigesetzt. Im Vergleich zu 2022 bedeutet dies eine Reduktion von 76 Mio. Tonnen Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Aus den veröffentlichten Projektionsdaten des Umweltbundesamtes von 2024 geht hervor, dass die nationalen Klimaziele bis 2030 mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien sektorübergreifend erreichbar sind. Die sogenannte kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge zeigt sektorübergreifend bis 2030 sogar eine Übererfüllung von 47 Mio. Tonnen CO?-Äquivalenten. Dem Ziel, im Jahr 2030 die THG-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, kommt Deutschland mit den aktuell vorgesehenen Maßnahmen demnach sehr nahe.

Im Sektor Energiewirtschaft sind die THG-Emissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. Tonnen CO?-Äquivalente bzw. 20,1 Prozent gesunken. Dies ist zum einen auf den steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zurückzuführen, zum anderen auf eine vergleichsweise geringe Energienachfrage, die ihren Ursprung in hohen Verbraucherpreisen und einem milden Winter hat. Um diesen positiven Trend aufrecht zu erhalten, müssen erneuerbare Energien eine höhere Energienachfrage in konjunkturstarken Zeiten kompensieren können.

Im Verkehrssektor wurden 2023 rund 146 Mio. Tonnen CO?-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die THG-Emissionen im Verkehrssektor rund 1,8 Mio. Tonnen (1,2 Prozent) unter dem Wert von 2022 und rund 13 Mio. Tonnen über der nach KSG für 2023 zulässigen Jahresemissionsmenge von 133 Mio. Tonnen CO?-Äquivalente. Im Vorjahr waren die Emissionen noch leicht angestiegen. Angesichts der nur geringen Überschreitung im Gebäudesektor ist der Verkehr damit der einzige Sektor, der sein Ziel deutlich verfehlt und sich weiter vom gesetzlichen Zielpfad entfernt. Haupttreiber des geringen Emissionsrückgangs sind dabei aber nicht etwa effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern die abnehmende ?Fahrleistung? im Straßengüterverkehr. Verglichen mit 2022 hat der Pkw-Verkehr 2023 dagegen leicht zugenommen. Die im vergangenen Jahr neu zugelassenen Elektrofahrzeuge im Pkw-Bestand wirken hier leicht emissionsmindernd.

Bei den Gebäuden kam es 2023 zu einer Emissionsminderung von 8,3 Mio. Tonnen CO?-Äquivalenten (minus 7,5 Prozent) auf rund 102 Mio. Tonnen CO?-Äquivalenten. Trotz dieser Minderung überschreitet der Gebäudesektor erneut die gemäß KSG erlaubte Jahresemissionsmenge, diesmal um rund 1,2 Mio. Tonnen CO?-Äquivalenten. Die Emissionsreduzierung liegt im Gebäudesektor in Energie-einsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 sowie in den gestiegenen Energiepreisen begründet. Auch die Zunahme an Wärmepumpen bewirkte eine Reduzierung der Emissionen, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden.

Im Sektor Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge auf rund 155 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2023. Dies entspricht einem Rückgang von fast 13 Mio. Tonnen oder 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wie im Bereich der Energiewirtschaft wird der Emissionsrückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends sind die negative konjunkturelle Entwicklung und gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten.

Wie die Emissionsdaten zeigen auch die aktuellen Projektionsdaten, dass die Klimaschutzanstrengungen in den einzelnen Sektoren unterschiedlich erfolgreich sind. So weist der Verkehrssektor bis 2030 eine kumulierte Minderungslücke von 180 Mio. Tonnen CO?-Äquivalenten auf. Im Sektor Gebäude werden bis 2030 wiederum 32 Mio. Tonnen CO?-Äquivalente mehr emittiert als vorgesehen. Dahingegen übertrifft der Sektor Energiewirtschaft sein Emissionsziel um 175 Mio. Tonnen CO?-Äquivalente, was maßgeblich auf einen gelungenen Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 basieren soll. Auch der Sektor Industrie übertrifft laut Projektions-daten seine gesetzlichen Vorgaben um 37 Mio. Tonnen CO?-Äquivalente, dabei geht in den kommenden Jahren die Erholung der Industrie einher mit ihrer Dekarbonisierung. Die Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges übererfüllen ihre Ziele um 29 Mio. Tonnen, bzw. um 17 Mio. Tonnen CO?-Äquivalente.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Das Sinken der bundesweiten Emissionen um 10 Prozent im Vergleich zum vorangegangenen Jahr ist insgesamt begrüßenswert, da es die deutschlandweiten Klimaschutzbemühungen stärkt. In der sektorspezifischen Betrachtung zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Zwar kann nach den aktuellen Projektionsdaten das langfristige Klimaziel, welches bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Emissionen von 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 vorsieht, erreicht werden. Jedoch gilt dies nicht für jeden der Sektoren.

Da das in der Überarbeitung befindliche Bundes-Klimaschutzgesetz künftig eine sektor- und jahresübergreifende Betrachtungsweise vorsehen soll, sind sektorspezifische Verfehlungen im Grundsatz hinnehmbar. Allerdings sollten sich die zuständigen Ressorts dennoch in der Pflicht sehen, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten und die Verantwortung für ihren Sektor übernehmen.

Defizite zeigen sich dabei vor allem im Bereich des Gebäude- und Verkehrssektors. Gerade aufgrund ihres hohen Energiebedarfs und ihrer insgesamt hohen Emissionsanteile sind Anpassungen dringend erforderlich.

Der Verkehrsbereich weist weiterhin einen hohen Nachholbedarf beim Klimaschutz auf wie die aktuellen Projektionsdaten erneut zeigen. Die Unterstützungsmaßnahmen der Kommunen müssen insofern weiter ausgebaut werden. Hierzu zählen u.a. die Förderung der Antriebswende bei Kommunalfahrzeugen, insb. bei E-Bussen, die Radverkehrsförderung oder die Fortschreibung der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“. Mit dem Deutschlandticket konnten zwar zusätzliche Fahrgäste in den ÖPNV bewegt werden, doch es bedarf vielerorts auch einer Angebotsoffensive, um Busse und Bahnen als Alternative zum Pkw zu etablieren. Letztlich benötigen die Kommunen weitere rechtlich-regulatorische Spielräume, um den Klimaschutz im Verkehr zu unterstützen. Hierzu zählt u.a. die ausstehende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung.

In Anbetracht des dringenden Bedarfs, neuen Wohnraum zu schaffen, werden in den nächsten Jahren mehr Wohnungen und damit Gebäude errichtet. Dem Bausektor fehlt es weiterhin an Fachkräften und Innovationen, um die jahrelangen Versäumnisse im Bereich der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit aufholen zu können. Um die Mehrkosten von Belastungen für Bürgerinnen und Bürger und auch Kommunen abfangen zu können, braucht es eine Innovations-, Investitions- und auch Personaloffensive, damit entsprechende Projekte realisierbar gestaltet werden können. Zudem ist es wichtig die novellierte BEG-Förderung zeitnah auch der kommunalen Ebene zu öffnen, damit diese ihre rund 180.000 kommunalen Gebäude energetisch sanieren und ihre Heizsysteme auf erneuerbare Energien umrüsten können.

Mit Blick auf den Energiesektor begrüßt der DStGB zwar die Absicht, den Ausbau von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen weiter zu beschleunigen, jedoch ist zu betonen, dass der Ausbau vor Ort umsetzbar sein muss. Dazu ist die Beibehaltung der kommunalen Steuerungshoheit unerlässlich, um Herausforderungen wie steigende Flächenkonkurrenzen und dem Netzausbau zu begegnen. Außerdem ist die finanzielle Beteiligung von Kommunen ein wichtiges Instrument zur Akzeptanz-förderung vor Ort und muss entsprechend verpflichtend geregelt werden. Ebenso ist die Netzentgeltregulierung so auszugestalten, dass die Mehrkosten aus der Integration von Erneuerbaren Energien gleichmäßig verteilt werden, da die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Weitere Informationen finden sich unter: www.umweltbundesamt.de

Az.: 23.1.7-001/009

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