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StGB NRW-Mitteilung 717/2006 vom 18.10.2006
Klinikschließungen als Folge der Gesundheitsreform
In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung jüngst zu möglichen Klinikschließungen und Mehrbelastungen bei den Krankenhäusern durch die Umsetzung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform Stellung genommen. Danach sei vorgesehen, die Landes-Basisfallwerte um 1 % abzusenken. Der Sanierungsbeitrag bedeute bei den Krankenhäusern insgesamt Einsparungen in Höhe von rd. 550 Mio. Euro. Bei Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für den Krankenhausbereich in Höhe von rd. 50 Mrd. Euro sei dieser Sanierungsbetrag zumutbar. Die Verlängerung der Anschubfinanzierung für Integrationsverträge und die Anschubfinanzierung für die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen führe bei den Krankenhäusern, die keine entsprechenden Verträge abschließen, zu einer moderaten weiteren Belastung.
Die Bundesregierung vertritt ferner die Auffassung, dass in Regionen mit erheblichen Überkapazitäten im stationären Sektor auf Dauer Kapazitätsanpassungen auch ohne die Gesundheitsreform nicht zu vermeiden seien. Andererseits bestehe dort, wo ein bestimmtes Leistungsangebot eines Krankenhauses für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sei, die Möglichkeit, zusätzlich zu den Fallpauschalen Sicherstellungszuschläge, d.h. höhere Vergütungen, mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Dies sei jedoch nur möglich, wenn diese Leistungen nicht durch ein anderes geeignetes Krankenhaus ohne Zuschlag erbracht werden könnten.
Az.: III 551