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StGB NRW-Mitteilung 692/2016 vom 30.09.2016
Koalition im Bund für Freihandelsabkommen CETA
Nach der Zustimmung der SPD auf dem Parteikonvent in Wolfsburg am 19.09.2016 haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem die Zustimmung zum Freihandelsabkommen CETA grundsätzlich empfohlen wird.
Der Antrag (Drs. 18/9663), der in der Plenardebatte am 22.09.2016 zur Abstimmung steht, enthält im ersten Teil (I.) Feststellungen allgemeiner und konkreter Art. So wird unter anderem die Partnerschaft zu Kanada als wichtiger Handelspartner betont. Im konkreten Teil werden Aussagen zu Investitionsschutz, Daseinsvorsorge und Umwelt- und Verbraucherstandards getroffen und Klarstellungen gefordert. Im zweiten Teil (II.) enthält der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung, den Bundestag weiterhin frühzeitig über die weiteren Verhandlungsschritte zu informieren, auf weitere rechtsverbindliche Erklärungen zwischen den Vertragsparteien hinzuwirken und in den Gremien der EU darauf einzuwirken, dass nur bestimmte Teile des Vertrages vorläufig angewendet werden.
- Investitionsschutz: Im Bereich des Investitionsschutzes wird gefordert, dass die unbestimmten Rechtsbegriffe des Vertrages weiter geklärt werden. Das Schiedsgerichtssystem wird ausdrücklich begrüßt und es wird gefordert, dass auch bei künftigen Handelsabkommen ein Handelsgerichtshof eingerichtet wird.
- Daseinsvorsorge: Die Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge wird im Antrag ausdrücklich betont. Es wird festgestellt, dass die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge nicht eingeschränkt und auch für die Zukunft nicht angetastet werden dürfen. Ausdrücklich wird erwähnt, dass sichergestellt werden muss, dass durch den Vertrag keine Liberalisierungsverpflichtungen von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge entstehen.
- Vorläufige Anwendung: Im Antrag wird die Bundesregierung diesbezüglich aufgefordert, bei den Abstimmungen zwischen EU-Ministerrat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament auf Ausnahmen von der vorläufigen Anwendung hinzuwirken. Diese sollen insbesondere dort vereinbart werden, wo dies aufgrund der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten geboten ist. Besondere Bedeutung wird dabei dem Bereich des Investitionsschutzes zugemessen, welches in jedem Fall von einer vorläufigen Anwendung ausgenommen werden soll.
Anträge der Opposition
Die Oppositionsfraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke lehnen das Abkommen ab und fordern in jeweils eigenen Anträgen die Bundesregierung auf, dem CETA-Vertrag im Ministerrat nicht zuzustimmen. Aus Sicht der Grünen (Drs.18/9621) birgt das Abkommen Gefahren für die kommunale Handlungsfähigkeit durch die im Vertrag enthaltene Negativliste und das Investitionsschutzkapitel. Dabei beziehen Sie sich auf das Gutachten von Prof. Nettesheim und Prof. Krajewski.
Die Fraktion Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag (Drs. 18/9665) ebenfalls auf das Gutachten von Prof. Nettesheim und die Klagen gegen CETA beim Bundesverfassungsgericht. Das CETA-Abkommen verstoße sowohl gegen Unionsrecht, als auch gegen das Grundgesetz. Kritikpunkte sind der Investitionsschutz, die Regulierungszusammenarbeit, die unbestimmten Rechtsbegriffe, der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und das im Vertrag angelegte Ausschusswesen.
Der Antrag greift wichtige kommunale Forderungen auf. Insbesondere der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge wird sehr ausführlich im Antrag behandelt. Die Forderungen zur vorläufigen Anwendung des Vertrages können aus kommunaler Sicht ebenfalls positiv bewertet werden. Die Anträge der Fraktionen können auf der Seite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) unter „Dokumente > Tagesordnung > 190. Sitzung“ gefunden werden.
Az.: 28.5-002/001 we