Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 804/2005 vom 15.11.2005

Koalitionsvertrag zu Kommunalfinanzen

Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltenen Ausführungen zu den Kommunalfinanzen stellen aus Sicht des StGB NRW eine akzeptable Diskussionsgrundlage dar. Als Ziel für die Fortentwicklung der Gewerbesteuer wird eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht, die administrativ handhabbar ist, den Kommunen insgesamt ein stetiges Aufkommen sichert, die interkommunale Gerechtigkeit wahrt und keine Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmer vorsieht, genannt. Die Gewerbesteuer soll nur ersetzt werden, wenn für eine Alternative hinreichend genaue Kenntnisse über die Verteilungsfolgen vorliegen.

Die Grundsteuer soll auf der Basis der Vorarbeiten von Bayern und Rheinland-Pfalz mit dem Ziel der Vereinfachung neu geregelt werden.

Die Änderungen im Einkommensteuerrecht führen zu Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die derzeit noch nicht beziffert werden können.

Az.: IV/1 900-01

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