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StGB NRW-Mitteilung 368/2024 vom 19.06.2024

Kommission legt Umsetzungsplan zu Asylpaket vor

Die Europäische Kommission hat am 12.06.2024 ihren angekündigten Umsetzungsplan für das Asyl- und Migrationspaket vorgestellt. Der Plan legt zehn Maßnahmenbereiche - sogenannte „Building Blocks“ - fest, für die konkrete Aufgaben der Mitgliedstaaten und der Kommission definiert werden:

1. Gemeinsames Informationssystem / Eurodac
Ziel ist die Entwicklung und Einführung einer verbesserten Eurodac-Datenbank. Die Mitgliedstaaten müssen insbesondere den Zugang aller relevanten Akteure ermöglichen. Die neue Datenbank soll bis Mitte 2026 eingeführt sein.

2. Grenzsysteme
Ziel ist der Aufbau eines neuen Verfahrens zur Prüfung humanitären Schutzes an den EU-Außengrenzen sowie eines neuen Screening-Verfahrens für ankommende Personen innerhalb kurzer Fristen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Verfahren entsprechend überprüfen und ggf. anpassen. Die Kommission will hierzu bis August 2024 einen Umsetzungsrechtsakt vorlegen.

3. Aufnahme neu denken
Ziel ist ein einheitlicher Standard der Aufnahme Schutzsuchender in den Mitgliedstaaten mit früherem Zugang zum Arbeitsmarkt (sechs statt neun Monate), verbesserten Standards für die gesundheitliche Versorgung und verbessertem Schutz von Kindern, Familien und vulnerablen Personen. Die Mitglied-staaten müssen insbesondere ggf. erforderliche räumliche, personelle oder technische Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Kommission will in einem nächsten Schritt die Anforderungen präzisieren und kommunizieren.

4. Faire, effiziente und einheitliche Verfahren
Ziel sind einheitliche Asylverfahren in allen Mitgliedstaaten nach dem Aufbau „making > registering > lodging“ mit verkürzten Fristen für die Bearbeitungsdauern. Die Kommission wird im Rahmen dessen bis Mitte 2025 auch das Konzept der sicheren Drittstaaten überprüfen und Anpassungen vorschlagen.

5. Rückkehr
Wesentliche Ziele sind die unmittelbare Verknüpfung von Asyl- und Rückkehrentscheidung in allen Mitgliedstaaten sowie die Verringerung von Missbrauch über das Herauszögern von Verfahren.  Die Mitgliedstaaten sollen insbesondere ihre Maßnahmen gegen das Untertauchen („absconding“) von Personen auf- und ausbauen sowie Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr stärken. Die Kommission wird für diesen Bereich einen EU-Rückkehrkoordinator einrichten.

6. Verantwortung
Hauptziel ist die Reduzierung von Sekundärmigration durch einen neuen EU-weiten Verteilmechanismus (als Ersatz für Schengen-System) bis 2026. Bei den Mitgliedstaaten werden insb. Anpassungen in den Verfahren zur Abgabe und Übernahme von Personen erforderlich. Neu vorgesehen sind zudem gezielte Verteilungen für zu definierende und abzustimmende Bildungsabschlüsse in einem Mitglied-staat. Die Kommission wird die Implementierung in diesem Bereich durch ein „Regulatory Committee“ ab September 2024 begleiten.

7. Solidarität
Ziel ist die solidarische Verteilung Schutzsuchender auf alle Mitgliedstaaten. Auch hier werden ange-passte oder neue Prozesse zur Aufnahme und Abgabe von Personen erforderlich. Orientieren sollen sich die Verfahren dabei an einem bereits vorhandenen freiwilligen Solidaritätsmechanismus (VSM) in kleinerem Umfang, an dem sich Deutschland beteiligt. Die Kommission hat bis 2025 den dazu gehörigen jährlichen „Migration Management Circle“ zu etablieren sowie die Funktion eines Solidaritätskoordinators zu schaffen. 

8. Aufmerksamkeit & Krise
Ziel ist die Vorbereitung der EU auf Krisenfälle. Dabei wird sich die Belastung der Systeme an den vorhandenen - und im Normalfall ausreichenden - Unterbringungskapazitäten orientieren. Dies wird um-fassende Meldeprozesse und die Erstellung sowie fortlaufende Pflege nationaler Kapazitätspläne erforderlich machen. Die Kommission wird für die bis April 2025 erforderlichen nationalen Pläne bis Ende 2024 ein Template zur Verfügung stellen.

9. Safeguards & Rechte
Ziel sind verbesserte Rechte für Schutzsuchende in Bezug auf Information und Beratung sowie spezielle „Safeguards“ für Minderjährige und vulnerable Personen. Die Kommission wird hierfür auch finanzielle Unterstützung anbieten. Konkrete Vorgaben zur Überwachung der Grundrechte werden bis Ende 2024 formuliert.

10. Resettlement / Inklusion / Integration
Im Bereich Resettlement soll ein festes Aufnahmeprogramm aus Drittstaaten auf freiwilliger Basis unter Koordinierung der Kommission mit zweijährlichen Plänen etabliert werden. Bereits bestehende Pro-gramme der Mitgliedstaaten sollen hierzu vereinheitlicht werden. Die Kommission wird bis Ende drittes Quartal 2024 ein entsprechendes „High-Level Resettlement and Humanitarian Admission Committee“ einrichten.

Hauptziel für den Bereich Integration ist eine nahtlose und schnelle Integration schutzbedürftiger Personen. Hier ist insb. die überarbeitete Qualifikationsrichtlinie umzusetzen. Die Kommission wird die Prozesse über verschiedene Expertengruppen begleiten.

Wesentliche Meilensteine für die Gesamtumsetzung werden die Vorlage nationaler Umsetzungspläne bis Ende 2024, der Start des ersten jährlichen „Migration Management Circle“ im Juni 2025 sowie der Beschluss eines Solidaritätspools und die Vorlage einer Fünf-Jahres-Strategie bis Ende 2025 sein. Die vollständige Umsetzung des Pakets soll bis Juli 2026 abgeschlossen sein. 

Neben den Planungen zur Umsetzung benennt die Kommission auch eigene politische Prioritäten für die nächste Zeit, nämlich (1) den Kampf gegen Menschenschmuggel, (2) den Komplex Rückkehr/Wiederaufnahme/Reintegration sowie (3) die Schaffung legaler Wege der Migration in die EU z.B. im Rahmen von Talentpartnerschaften mit Drittstaaten.

Weiterführende Informationen:

https://home-affairs.ec.europa.eu/common-implementation-plan-pact-migrat

Az.: 10.0.3-001/003

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