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StGB NRW-Mitteilung 366/2019 vom 22.07.2019
Kommission nimmt neue Bürgerinitiativen an
Die Europäische Kommission hat drei neue europäische Bürgerinitiativen registriert. Eine vierte mit dem Titel „EU-Recht, Rechte von Minderheiten und Demokratisierung der spanischen Institutionen“ wurde nicht angenommen, weil aus der Initiative als Folge kein Rechtsakt zu erwarten ist. Die EU-Kommission legt in dieser Phase der Beratung Wert darauf, dass sie die Initiativen noch nicht inhaltlich geprüft hat, sondern lediglich bestätigt, dass sie rechtlich zulässig sind.
Hieraus folgt, dass eine der drei registrierten Initiativen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhalten muss. Tut sie das, wird die Kommission die Initiative prüfen und darauf reagieren. Die Kommission kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Die drei neuen registrierten europäischen Bürgerinitiativen haben folgende Titel:
Bepreisung von CO2-Emissionen zur Bekämpfung des Klimawandels
Den wissenschaftlichen Fortschritt steigern: Kulturpflanzen sind wichtig!
Lasst uns das Plastikzeitalter in Europa beenden
Weitere Informationen:
„Bepreisung von CO2-Emissionen zur Bekämpfung des Klimawandels“, verfügbar ab 22. Juli 2019 unter http://stopglobalwarming.eu (italienische Grüne, auch italienische Kommunen)
„Den wissenschaftlichen Fortschritt steigern: Kulturpflanzen sind wichtig!“, verfügbar ab 25. Juli 2019 unter www.growscientificprogress.org (verschiedene Bürgerinitiativen)
„Lasst uns das Plastikzeitalter in Europa beenden“, verfügbar ab 26. Juli 2019 (noch keine genauen Angaben zum politischen Hintergrund)
Quelle: DStGB Aktuell 2719 vom 05.07.2019
Az.: 10.0.3-001