Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 60/2023 vom 04.01.2023

Kommission veröffentlicht Evaluation zu DAWI sowie De-minimis-Verordnungsvorschlag

Die EU-Kommission hat am 1. Dezember 2022 eine Evaluation und eine Zusammenfassung zu den Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Gesundheits- und Sozialbereich und der De-minimis-Verordnung für DAWI veröffentlicht. Danach erfülle laut Kommission das DAWI-Paket im Zusammenhang mit Gesundheits- und Sozialdienstleistungen seinen Zweck. Weiter hat die Kommission am 15. November 2022 ihren Vorschlag für eine neue De-minimis-Verordnung veröffentlicht. Der Vorschlag sieht eine Anhebung der Schwellenwerte aufgrund der Entwicklung der Inflation auf 275.000 Euro vor.

Evaluation zu DAWI

Klärungsbedarf bestehe bspw. bezüglich des Begriffs der staatlichen Beihilfe, konkret zu wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten oder bezüglich der Vorschriften für einen angemessenen Gewinn oder das Marktversagen. Geprüft werden solle eine Angleichung der Schwellenwerte der allgemeinen De-minimis-Verordnung an DAWI. Die Kommission hat die dazugehörige Konsultation zu DAWI noch nicht veröffentlicht.

De-minimis-Verordnungsvorschlag

Statt bisher 200.000 Euro auf drei Jahre sollen zukünftig 275.000 Euro auf drei Jahre als Schwellenwert festgesetzt werden. Dies ist aus kommunaler Sicht deutlich zu wenig. Im Rahmen der ersten Konsultation für den Vorschlag hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine Erhöhung auf mindestens 500.000 Euro für drei Jahre gefordert. Die Kommission hat den Konsultationsprozess für den Vorschlag gestartet und eine Beteiligungsfrist bis zum 10. Januar 2023 eingeräumt. Der DStGB wird die o.g. Anhebung erneut fordern. Denn die De-minimis-Beihilfen haben für die kommunale Ebene eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung. Die Kommunen können sowohl Empfänger von Förderungen als auch selbst Geber staatlicher Mittel im Sinne des beihilferechtlichen Tatbestands bei der Finanzierung von Infrastruktur sein. Vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebensverhältnisse und eines aktiven Klimaschutzes ist eine großzügige Anpassung der Schwellenwerte obligatorisch. Das Wettbewerbsrecht darf insbesondere nicht zum Bremsklotz des örtlichen Klimaschutzes werden. Auch darf kein Verzicht auf bestimmte wichtige Förderprogramme zugunsten anderer Programme erfolgen.

Die deutsche Zusammenfassung zur Evaluation zu DAWI ist zu finden unter ec.europa.eu.

Der Vorschlag der KOM zum neuen Schwellenwert ist zu finden unter https://competition-policy.ec.europa.eu.

Az.: 28.2-001/001 ste

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