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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 333/2012 vom 27.06.2012
Kommunale Bädersituation und Rückgang bei Schwimmprüfungen
Der DLRG Westfalen teilt mit: Immer weniger Kinder in Westfalen lernen richtig schwimmen. Im vergangenen Jahr haben nur noch 9.000 Jungen und Mädchen beim Verband das Jugendschwimmabzeichen gemacht — 26 % weniger als 2010. In diesem Zusammenhang ist auch die im Koalitionsvertrag festgehaltene Forderung der neuen Landesregierung zu sehen, wonach der Schwimmunterricht einen höheren Stellenwert bekommen muss.
Dies wird von der StGB NRW-Geschäftsstelle nicht ganz unproblematisch gesehen. Der Ausbau des Schwimmunterrichtes ist zwar grundsätzlich wünschenswert, setzt jedoch eine an allen Kommunen mit vertretbarem zeitlichen Aufwand erreichbare Infrastruktur in Form von Schwimmbädern voraus. Da aber gerade der Betrieb von Schwimmbädern einen erheblichen Zuschussbedarf verursacht, spielen diese Einrichtungen bei den finanziell unter Druck stehenden Kommunen eine herausgehobene Rolle bei der Suche nach Konsolidierungspotenzial.
Auch die Kommunalaufsicht weist immer wieder auf die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit und den Weg der Inanspruchnahme von Schwimmbädern in Nachbarstädten hin. Die Aussage, dass nicht jede Kommune zwingend ein eigenes Schwimmbad vorhalten muss, bedeutet für den Schwimmunterricht in den Schulen ein ernst zu nehmendes Problem. Es macht im Sinne eines effizienten Sportunterrichts wenig Sinn, wenn ein Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit für den Hin- und Rücktransport zur Unterrichtsstätte verbraucht wird und effektiv dann nur noch eine kurze Zeit für den eigentlichen Schwimmunterricht verbleibt.
Az.: IV/2 382-13